Freitext: Viktor Martinowitsch: Eine lupenreine Miniperestroika

 
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03.02.2018
 
 
 
 
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Eine lupenreine Miniperestroika
 
 
Belarus lockert die Verstaatlichung und öffnet sich der globalen Wirtschaft. Die Liberalisierung gilt aber ausschließlich für die IT-Branche. Ist das schon Revolution?
VON VIKTOR MARTINOWITSCH

 
© [M] Dan Kitwood/Getty Images
 

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Belarus, bis vor Kurzem noch der am stärksten isolierte Staat Osteuropas, hat sich mit einer radikalen Liberalisierung seiner Gesetzgebung für die globale IT-Wirtschaft geöffnet. Allerdings nur in diesem einen Bereich.
 
Ende Dezember überraschte der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko mit einem für ihn sehr untypischen Schritt: Er unterschrieb das Dekret „Über die Entwicklung der digitalen Wirtschaft, das in einem Land, in dem immer noch die auf Allbelarussischen Nationalversammlungen verabschiedeten Fünfjahrespläne gelten und die Wirtschaft an jährlich verlautbarten „Prognosen zur sozioökonomischen Entwicklung“ ausgerichtet ist, eine ganze Reihe ultraliberaler Freiheiten verhieß.
 
Sogar sprachlich war dieses Papier außergewöhnlich in seiner Kombination aus Sowjet-Volapük und Lexik aus einem futuristisch anmutenden Film über die elektronische Zukunft der Menschheit. Dem Dekret zufolge fällt das mining von tokens in Belarus künftig nicht mehr unter „unternehmerische Tätigkeit“, tokens sind nicht mehr meldepflichtig, die „Operatoren von Kryptoplattformen“ sind berechtigt, nach Belieben Konten im Ausland zu eröffnen (für Belarus ein Riesenzugeständnis), Residenten des Hightechparks (HTP) werden von Gewinn- und Mehrwertsteuer befreit.
 
Auf HTP-Liegenschaften wird für drei Jahre keine Grundsteuer erhoben, für IT-Beschäftigte gilt ein reduzierter Einkommenssteuersatz von 9 statt 13 Prozent. Und damit nicht genug – die von den HTP-Residenten erwirtschafteten Devisen müssen nicht wieder veräußert werden.
 
Im Hightechpark beschäftigte Ausländer benötigen keine Arbeitserlaubnis, außerdem sind sie befugt, sich 180 Tage pro Jahr in der Republik Belarus aufzuhalten!
 
Natürlich könnte sich ein potenzieller Venture-Investor angesichts der hier verheißenen Steuerbefreiungen nicht nur dankbar, sondern auch verwundert darüber zeigen, wie viele Steuerarten und Vorschriften es bislang in Belarus gegeben hat. Aber das ist sicher nicht das vorrangige Anliegen dieses Dekrets.


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