| Guten Morgen, | | | | Sigrid Neudecker/Foto: Gretje Treiber | |
gestern berichteten wir über das kommunale Elektromobilitätskonzept des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein und vor ein paar Tagen über die Schwierigkeit, ein E-Mobil in Hamburg an den ständig zugeparkten Ladestationen aufzuladen. »Doch vielleicht sind diese Fahrzeuge keine wirkliche Alternative«, schreibt uns nun Frau W.-B. Sie habe vor Kurzem mit einem Kfz-Meister gesprochen, der ihr gar schreckliche Dinge über die Elektroautos erzählt habe. »Heftige Gefahren« würden im Falle eines Unfalls nicht nur den Insassen, sondern auch den Helfern drohen, »da enorme elektrische Spannungen entstehen können, die Leib und Leben aller Beteiligten erheblich gefährden«. Weiß der Mann etwas, das TÜV, Feuerwehr und Zulassungsbehörden nicht wissen? Sitzen die E-Mobil-Fahrer auf tickenden Zeitbomben? »Die Behauptung, dass E-Autos ein Sicherheitsrisiko darstellen, ist gelinde gesagt Blödsinn«, beruhigt Christian Hieff vom ADAC Hansa. »Die Angst, dass E-Autos nach einem Crash die Insassen oder Helfer mit Stromschlägen verletzen können, ist genauso unbegründet wie die Angst, dass Benziner nach einem Crash wie in einem Hollywoodstreifen explodieren.« Wird ein Airbag ausgelöst, werde das Hochvoltnetz heruntergefahren. Schmelzsicherungen unterbrächen bei Kurzschlüssen den Stromfluss und verhinderten, dass nach einem Unfall die Karosserie unter Strom steht. Der ADAC hat die Bergung aus einem E-Mobil sogar schon getestet. »Allerdings müssen die Rettungskräfte geschult sein«, gibt Hieff zu. Dank spezieller Rettungskarten wissen sie genau, wo sie bei welchem Auto mit dem Werkzeug ansetzen müssen – diese Karten gibt es jedoch genauso für konventionelle Fahrzeuge. Doch auch Leser Holger O. hält die E-Mobilität für »wohl nur eine kurzlebige Übergangslösung«, da für die Batterien »jede Menge seltene Erden benötigt werden«. Damit hat er nicht unrecht, doch wenn man all die negativen Auswirkungen von Verbrennungsmotoren (Luftbelastung, Lärm, Umweltschäden durch Erdölförderung, um nur ein paar zu nennen) betrachtet – sind E-Mobile dann nicht wenigstens das kleinere Übel? Zumindest so lange, bis Brennstoffzellen (auch Herrn O.s erste Wahl) übernehmen können? Massentaugliche Fortbewegungsarten, die dennoch die Umwelt nicht belasten, gibt es schließlich nur zwei: Gehen und Radfahren. Und selbst bei Letzterem müsste man theoretisch den Energieaufwand für die Metallproduktion berechnen. Bei allen anderen, sei es die angeblich umweltfreundliche Bahn (der Strom kommt ja schließlich aus der Steckdose) oder von mir aus auch das E-Mobil, muss mindestens ein Auge zugedrückt werden. Angesichts der Verbrennungsmotoren müsste man sich allerdings schon beide Hände vors Gesicht halten, damit man die Nachteile nicht sieht. Dann schon lieber eine gut ausgebaute E-Mobil-Infrastruktur – auch wenn Kfz-Mechaniker der alten Schule das gar nicht gern sehen. Morgen lesen Sie hier wieder Mark Spörrle.
Hamburg will »Propaganda-Tourismus« strafbar machen Es war einmal ein Neonazi, der nach Tschechien reiste und dort einen YouTube-Kanal gründete: die »Arische Musikfraktion«. Er lud noch ein paar Hakenkreuze hoch, dann kam ihm die deutsche Justiz auf die Schliche – und konnte nichts tun. Denn: Der Nazi hetzte von jenseits der Grenze. Und dorthin, so urteilte der Bundesgerichtshof 2014, reiche der Arm des deutschen Rechtsstaats nicht. Wer also Selfies in Hitlergrußpose, SS-Runen, rechtsradikale Hetzschriften oder auch das Logo der Terrororganisation IS verbreiten möchte, kann das vom Ausland aus derzeit ungehindert tun. Das will der Hamburger Senat nun ändern. Gemeinsam mit Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen, Bremen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen will Hamburg im Bundesrat erwirken, dass Volksverhetzung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen künftig als »Auslandstat gegen inländische Rechtsgüter« geahndet werden kann. »Propaganda-Tourismus darf nicht folgenlos bleiben«, sagt Justizminister Till Steffen (Grüne). Zumal sich auch Angriffe von Rechtsextremisten auf Asylunterkünfte und Flüchtlinge offenkundig aus dem Hass speisen, der im Netz verbreitet wird. Gleichzeitig wollen die Länder auf diese Weise islamistische Terrorrekruten belangen, die sich diese Gesetzeslücke zunutze machen. Die Chancen stehen gut: Ein erster Vorstoß wurde bereits einstimmig im Bundesrat beschlossen, konnte im Bundestag aber nicht mehr rechtzeitig verhandelt werden. Nun legt Hamburg die Sache für die nächste Legislaturperiode noch einmal auf. |
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