| Guten Morgen, | | |
gestern war der letzte Schultag, und es war wie immer. Vor den Schulen umarmten Eltern einander schluchzend, Mütter fielen Lehrern um den Hals, Väter verloren die Beherrschung (»Los, erzähl: Wie viele Fünfen?!?!«). In Restaurants rätselten Großfamilien, was ein intelligentes Kind mit sonst sehr guten Noten Furchtbares (gar Blasphemisches?) anstellen muss, um im Vierte-Klasse-Zeugnis ausgerechnet in Religion eine Drei zu bekommen. Am Nachmittag rasten schon die Ersten gen Autobahn oder zum Flughafen – hier wie dort wird es in den nächsten Tagen fürchterlich voll werden (der Airport empfiehlt, zwei Stunden vor Abflug da zu sein und mit Öffentlichen zu kommen, für die Autobahn wird auch das nichts nützen). Andere Hamburger – haben wir da einen Gegentrend? – freuen sich, dass bald nun endlich mehr Platz in der Stadt ist. Für sie. Und beispielsweise ihr Fahrrad. Apropos: Leserin G. Z. hat gefragt, was ich eigentlich gegen Radfahrer hätte. »Kaum ein Newsletter ohne Ihren Lieblingsfeind«, schreibt Frau Z. »Denken Sie denn gar nicht an die Umwelt? Gehen Sie doch mal zu einem Treffen begeisterter RadfahrerInnen, um die Vorzüge genauer erläutert zu bekommen – gut für die Gesundheit, gut gegen Umweltverschmutzung, gut für eine lebenswerte Stadt. Fahren Sie doch selbst mal Rad! Aber vielleicht würden Sie dann von den rücksichtslosen AutofahrerInnen gestresst, die keinerlei Verkehrsregeln beachten …« Liebe Frau Z., um ganz offen zu sein: Ich fahre auch selbst Rad. Und ich habe gar nichts gegen RadfahrerInnen im Allgemeinen, sondern nur gegen solche, die selbstverständlich glauben, sie müssten, weil Radfahren doch so umweltfreundlich und gesund ist, sich deshalb weniger an Regeln halten und weniger Rücksicht auf andere nehmen. Weg vom Rad, hin zu Musiktitan Udo Lindenberg. Der ist weg. Zumindest in Gronau, seinem Geburtsort. Dort wurde seine Statue gestohlen. Die Lindenberg-Plastik war erst im vergangenen Frühjahr aufgestellt worden, um eine andere, erst vor drei Jahren installierte Statue zu ersetzen, die Lindenberg breitbeinig und mit hochgerecktem Mikro zeigt, aber bereits nach kurzer Zeit »reparaturbedürftig« war. Es ist nicht so leicht mit der Musikheldenverehrung. Bei den Eishelden ist es in dem Fall schon leichter. Unten stellen wir den Sieger unseres Eisbattles in den Kategorien beste Eisdielenpräsentation und bester Informationsgehalt vor: Die Klasse 4a der Grundschule Tonndorf!
Mietpreisbremse: Noch mal auf Anfang
Sie sei ein »zahnloser Tiger«, ein »Rohrkrepierer«, »völlig wirkungslos«: Seit Jahren schimpft die Opposition auf die Mietpreisbremse, die in Hamburg seit 2015 gilt. Gestern erließ der Senat die Mietpreisbremse erneut. Also alles auf Anfang? Iwo, Rot-Grün musste notgedrungen einen Formfehler wieder ausbügeln: Mit der Neufassung geht künftig auch eine Begründung ins Hamburgische Gesetz- und Verordnungsblatt ein. Dass beides laut Bundesgesetz zusammengehört, hatte der Senat falsch verstanden – er dachte, es reicht, die Begründung auf Anfrage herauszugeben. Ups. Den Anstoß gab der Fall eines Mieters, der im September 2015 eine Wohnung in der Ottenser Bleickenallee angemietet hatte und 14,01 Euro Miete zahlen sollte, also mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete von 8,75 Euro (laut Mietpreisbremse wäre nur ein Aufschlag von zehn Prozent erlaubt). Doch weil die Begründung fehlte, galt die Bremse nicht – urteilte das Amtsgericht Altona und später das Landgericht. Der neue Erlass solle nun Rechtssicherheit schaffen, sagte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt. Was heißt das für die Mieter? Siegmund Chychla, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, klärt auf: Wer vor September 2017 einen Mietvertrag unterzeichnet habe, könne sich nicht auf die Mietpreisbremse berufen, weil der Senat die Begründung erst dann nachlieferte. Was wohl heißt: Für diese Glücklosen ist die Mietpreisbremse wirklich ein »zahnloser Tiger«. Unklar ist die Rechtslage für all jene, die ab September 2017 bis jetzt eine Wohnung angemietet haben: »Da die Begründung öffentlich einsehbar war, gilt die Mietpreisbremse wahrscheinlich, aber nicht sicher«, so Chychla. Er rät Betroffenen zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem Vermieter. |
|
|