Fünf vor 8:00: Ist die FDP noch die Partei der Rechtsstaatlichkeit? - Die Morgenkolumne heute von Jochen Bittner

 
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FÜNF VOR 8:00
19.07.2018
 
 
 
   
 
Ist die FDP noch die Partei der Rechtsstaatlichkeit?
 
Die Haltung von FDP-Chef Christian Lindner im Fall Sami A. wirft Fragen auf. Die Liberalen sind die Letzten, von denen man die Verteidigung von Justizverachtung erwartet.
VON JOCHEN BITTNER
 
   
 
 
   
 
   

Es gibt sie noch, die Liberalen, die merken, wann Politiker zur gefährlichen Überkompensation neigen und sich Kurzschlussreaktionen entgegenstellen, statt sie zu befördern. Gerhart Baum ist so einer. Burkhard Hirsch. Oder auch Wolfgang Kubicki. 
 
Man wüsste in einer Zeit, in der die politische Mitte schrumpft, nun ziemlich gerne, ob diese Liberalen in der FDP von Christian Lindner mittlerweile die intellektuelle Opposition stellen. Denn der Parteichef selbst – ebenso wie der stellvertretende nordrhein-westfälische Ministerpräsident Joachim Stamp – scheint es mit der Rechtsstaatlichkeit jedenfalls dann nicht ganz so genau zu nehmen, wenn sie unpopuläre Entscheidungen produziert. So jedenfalls kann man Lindners Position im Fall des abgeschobenen Tunesiers Sami A. verstehen. Auch ein Verwaltungsgericht könne irren, befand der FDP-Chef. Was will er damit sagen?
 
Stamp macht sich die Sache zu einfach
 
Sami A., ein islamistischer Gefährder und mutmaßlicher ehemaliger Leibwächter von Osama bin Laden, war am vergangenen Freitag von der Bundespolizei in seine Heimat ausgeflogen worden. Zu diesem Zeitpunkt gab es eine Gerichtsentscheidung, laut der Sami A. "vollziehbar ausreisepflichtig" war. Auf diese Entscheidung beruft sich der FDP-Minister Joachim Stamp, wenn er behauptet, er habe nach Recht und Gesetz gehandelt. Die Sache ist allerdings nicht so einfach, wie Stamp sie sich macht. Denn die Feststellung, dass Sami A. ausreisepflichtig ist, ist das eine. Die Entscheidung darüber, ob dem Vollzug dieser Ausreise Hindernisse entgegenstehen, ist etwas anderes.
 
Die eine Entscheidung betrifft sein grundsätzliches Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die andere betrifft die Frage, ob er zu einem konkreten Zeitpunkt in ein konkretes Land ausgeflogen werden darf. Eben dies hat eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am Vorabend des Abschiebeflugs verneint, denn es sei nicht auszuschließen, dass Sami A. als Terrorverdächtiger in Tunesien gefoltert werde.
 
Diese Rechtslage war überhaupt nichts Neues. Sie gilt seit zwölf Jahren so, und das, darf man wohl annehmen, wussten Stamp und Lindner.
 
Doch die wichtige kleine Unterscheidung zwischen Ausreisepflicht und der Vollziehbarkeit dieser Ausreisepflicht ging vergangene Woche ebenso verloren wie eine andere wesentliche Differenzierung: Man muss Sami A. nicht verteidigen, um den Rechtsstaat zu verteidigen. Deutlicher gesagt: Wer es in Ordnung findet, einen mutmaßlichen Verbrecher in ein Land abzuschieben, in dem gefoltert wird, dem können weder die Menschenwürde noch die Unschuldsvermutung überragend wichtig sein.
 
Gründlichkeit wird dem Publikumseffekt geopfert
 
Genau an diesen gefährlichen Punkt des Ach-halb-so-wild! hat der "Asylwende"-Aktionismus Horst Seehofers Teile der Bundes- und Landespolitik offenbar gebracht. Natürlich, es gab und gibt Versäumnisse, Behörden- und Justizüberlastung und oft schlicht zu wenig politischen Willen für Abschiebungen. Das muss sich ändern, um die öffentliche Akzeptanz des Asylrechts zu sichern. Aber die überschießende Kraftmeierei, die der Bundesinnenminister jetzt betreibt, und für die sich Teile der FDP einspannen lassen, opfert die Gründlichkeit dem Publikumseffekt.
 
Mit der martialisch inszenierten Rückholung des geständigen Mörders Ali B. aus dem Irak Anfang Juni fing es an. Hubschrauber, Fußketten, Maschinengewehre, embeddedter Bild-Reporter. Klar, juristisch war die Aktion vollkommen in Ordnung. Aber seit wann muss der Rechtsstaat Kulissen schieben, statt einfach nur zu funktionieren?

Die zweite Phase der Überkompensation war der Zynismus der 69 Abgeschobenen als Quasi-Geschenk zum 69. Geburtstag Seehofers. Auch wenn es richtig ist, (vor allem) straffällig gewordene Afghanen abzuschieben – rechtsstaatliche Härte ist etwas anderes als menschliche Verhärtung. Seit wann muss sich ein Innenminister darüber freuen, dass Menschen in ein unstreitig gefährliches Land zurückgebracht werden, in dem kein Deutscher würde leben wollen? (Mittlerweile hat sich übrigens herausgestellt, dass das Verfahren eines der Abgeschobenen noch gar nicht beendet war.)
 
Erosion des Rechtsstaates
 
Und vor allem: Seit wann muss der Chef einer liberalen Partei zur Verteidigung einer rechtswidrigen Abschiebung darauf hinweisen, dass "auch ein Verwaltungsgericht einmal irren" könne? Ja, natürlich kann es das. Zur Korrektur gibt es dann die nächsthöhere Instanz. Dass hingegen eine Landesregierung eine Gerichtsentscheidung ignoriert, weil sie sie für irrig hält, nennt sich Justizverachtung, und eine liberale Partei ist die Letzte, von der man die Verteidigung einer solchen Respektlosigkeit erwartet.
 
Christian Lindner betont gerne, er wolle mit der FDP die Mitte stärken und verteidigen. Er sollte präzisieren, welches Mindset der Mitte er meint: das der Betriebswirte oder das der Anwälte? Eine Bürgerrechtspartei kann keine Partei der Ergebnislegitimität sein, sie muss eine Partei der Prozesslegimität bleiben.
 
Wolfgang Kubicki sieht es richtig. Wenn die Bereitschaft einsetzt, "rechtsstaatliche Grundsätze einem 'gesunden Volksempfinden' zu opfern", dann betreiben diejenigen die Erosion des Rechtsstaats, die dazu gewählt und eidverpflichtet sind, ihn zu verteidigen.

 


 
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Fünf vor 8:00 ist die Morgenkolumne von ZEIT ONLINE. An jedem Werktag kommentieren abwechselnd unter anderem Michael Thumann, Theo Sommer, Alice Bota, Matthias Naß, Martin Klingst und Jochen Bittner.