KanzlerdämmerungWenn es in der Wissenschaft um
Befristungen geht, denken viele an die Docs und Postdocs. Tatsächlich aber kann es auch
Kanzlerinnen und Kanzler treffen, wenn sie auf Zeit bestellt werden – so wie an der Technischen Universität Cottbus-Senftenberg.
Wolfgang Schröder war dort 2005 für sechs Jahre berufen worden, 2011 erneut im Amt bestätigt. Gegen eine weitere Befristung klagte er. Und tatsächlich hat das
Bundesverfassungsgericht die Bestellung zum „Hochschulkanzler auf Zeit“, wie sie das Brandenburgische Hochschulgesetz vorsieht, nun für
verfassungswidrig erklärt: „die Ausgestaltung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit“ sei ein
„Eingriff in das Lebenszeitprinzip“, heißt es in dem
Beschluss. Das
Amt müsse dem Beamten
auf Lebenszeit übertragen werden, und zwar
um seine Unabhängigkeit sicherzustellen. Das letzte Wort ist damit allerdings noch nicht gesprochen; der Beschluss geht, samt Akten, nun erstmal nach Leipzig an das
Bundesverwaltungsgericht. (
MAZ;
DLF;
Jura-Forum) – Bis dahin sei folgende ketzerische Frage erlaubt: Wie ist eigentlich die
Unabhängigkeit der kettenbefristeten Docs und Postdocs sichergestellt?