Es klingt wie eine Geschichte aus der düsteren Vergangenheit: Konzerne, die Länder vor geheimen Schiedsgerichten verklagen, weil sie deren Politik nicht mögen. Sie bekommen Milliarden Euro an Schadensersatz, weil die Regierungen die Energiepreise deckeln, die Förderung von Unternehmen zurückschrauben oder weil sie ganz einfach den Umweltschutz ernster nehmen und die Gesetze strenger fassen.
Möglich war das in der Vergangenheit, weil viele Handelsverträge ausländischen Unternehmen solche Rechte einräumten. Während der Proteste gegen das geplante europäisch-amerikanische Handelsabkommen TTIP und das europäisch-kanadische Ceta wurden solche Prozesse plötzlich zum politischen Thema – und die Bundesregierung in Berlin und die EU-Kommission in Brüssel gelobten Besserung. Künftig sollten solche Verfahren nur noch öffentlich stattfinden, jedenfalls wenn sie irgendetwas mit Europa zu tun haben. Es sollte unabhängige Richter geben, die am besten bald an einem (noch zu schaffenden) internationalen Gerichtshof arbeiten.
Eine kleine, lesenswerte Studie zeigt nun, dass sich trotz der Versprechen leider so viel nicht geändert hat. In dem Papier, das heute veröffentlicht wird und das ZEIT ONLINE bereits vorliegt, haben die Brüsseler Lobbybeobachter der Organisation CEO viele brisante Daten und Fälle zusammengetragen. Man sollte sich von dem dramatischen Titel nicht abschrecken lassen, denn in der Studie wird akribisch belegt, dass die sogenannte Europäische Energiecharta genau das weiterhin möglich macht, was eigentlich nicht sein sollte: milliardenteure Klagen von Unternehmen gegen Regierungen.
Zahl der Klagen drastisch gestiegen
Die Energiecharta ist ein Vertrag, den europäische Regierungen in den Neunzigerjahren erfunden haben. Er sollte nach dem Ende des Kalten Krieges die Energiesektoren der Nachfolgestaaten der Sowjetunion und Osteuropas an den Westen binden – und den expandierenden westeuropäischen Energieunternehmen Rechtsschutz für ihre Investitionen im Osten bieten. In den vergangenen Jahren traten immer neue Länder dem Vertrag bei, zugleich aber entdeckten ihn große Kanzleien und verklagten im Auftrag von Unternehmen und nicht selten finanziert von Risikokapitalfonds Regierungen in West und Ost – wenn deren Energiepolitik nicht ganz dem Vertrag entsprach. In ihrer Studie stellen die Lobbybeobachter von CEO fest: Während aus dem ersten Jahrzehnt des Abkommens (1998-2008) nur 19 Fälle bekannt sind, wurden allein in den letzten fünf Jahren (2013-2017) 75 neue Investor-Staat-Klagen eingereicht. Die echte Zahl liege wahrscheinlich noch höher, weil viele Verfahren wegen der Geheimhaltung nicht zu erfassen seien.
Skandalös ist das alles gleich aus mehreren Gründen. Erstens, weil der Vertrag nach wie vor Verhandlungen jenseits der Öffentlichkeit möglich macht. Zweitens, weil er den Spielraum der Regierungen stark einengt, wenn die ihre Energiepolitik reformieren wollen. Und drittens, weil das ausgerechnet eine umweltfreundlichere Energiepolitik behindert.
Italien beispielsweise wurde verklagt, weil es aus ökologischen Gründen das Bohren nach Öl in der Adria nicht erlauben wollte. Spanien, weil es die Subventionen für Windenergie kürzte – wozu die Regierung in der Finanzkrise von der EU gedrängt worden war. Oder Bulgarien, weil es die explodierenden Energiekosten für Verbraucher reduzieren wollte. Oder die Mongolei, weil sie nach dem Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften eine Lizenz für den Uraniumabbau zurückgezogen hatte.
Auch Deutschland hat es schon getroffen. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall hat auf der Basis der Energiecharta die Bundesregierung vor einem Schiedsgericht in Washington verklagt. Wegen des Atomausstieges. Das hat die Bundesregierung bis zum vergangenen Jahr bereits 12,6 Millionen Euro an Anwaltskosten gekostet. Bis vor Kurzem schien es auch noch so, als ob Vattenfall auf einen milliardenschweren Schadenersatz hoffen könne. Inzwischen aber zeichnet sich ab, dass man in Berlin glimpflich davonkommen könnte.
Deutschland könnte glimpflich davonkommen
Helfen könnte der Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Der hat in einem anderen Fall unlängst geurteilt, dass solche Schiedsgerichte innerhalb der EU gar kein Recht sprechen dürfen. Wie die Sache für Deutschland und Vattenfall ausgeht, ist aber noch unklar.
Sicher ist: Die Bundesregierung spielt ein ziemlich unsauberes Spiel. Sie unterstützt die Energiecharta, hatte in einer Stellungnahme vor dem EuGH sogar die Zulässigkeit des Investitionsschutzes befürwortet. Nachdem das Urteil dann aber fiel, nutzt die Bundesregierung das jetzt in eigener Sache – und findet die Vattenfall-Klage nicht zulässig. Oder anders formuliert: Wenn deutsche Unternehmen andere, oft ärmere Länder wegen deren Politik verklagen, ist das in Ordnung. Wenn andere Unternehmen Deutschland verklagen, eher nicht.
Heute wird der Bundestag auf Drängen der Opposition über die Handelspolitik der EU debattieren. Vielleicht wäre es ganz sinnvoll, auch einmal zu fragen, wie die Bundesregierung es künftig mit der Energiecharta so halten will. Italien hat die Mitgliedschaft in der Energiecharta übrigens 2016 gekündigt.