| Guten Morgen, | | |
ein paar von Ihnen haben es natürlich gemerkt: Unsere heiße, exklusive Nachricht von gestern – Die Elbchaussee soll Fahrradstraße werden! – war ein Aprilscherz. Initiiert von der Initiative Kurs Fahrradstadt, die erreichen will, dass Hamburg als Fahrradstadt deutschlandweites Vorbild werden soll. Kein Scherz dagegen ist, dass man im Zuge der real anstehenden Sanierung der Elbchaussee zwischen Manteuffelstraße und Altonaer Rathaus noch bis zum 16. April Wünsche und Vorschläge einbringen kann, wie die Elbchaussee künftig aussehen soll (zum Beispiel wie eine Fahrradstraße?). Später folgen Straßenaktionen und Diskussionsveranstaltungen. »Wir wollen den Verkehrsraum so aufteilen, dass alle Verkehrsteilnehmer profitieren«, sagte uns Susanne Meinecke aus der Verkehrsbehörde. »Es ist nicht unser Ziel, eine Gruppe zu vertreiben.« Insofern, hörten wir aus einer anderen Behörde, sei doch die Option Fahrradstraße gar nicht so schlecht ... Wir sind gespannt. Und, gebranntes Kind sucht das Feuer, im Gegenzug decken wir einen anderen Aprilscherz auf. Haben Sie am Sonntag zufälligerweise die »NDR Quizshow« gesehen und dabei erlebt, wie Jörg Pilawas Sohn die Moderation der Sendung übernahm? Möglicherweise dachten Sie bei sich: Hm, mag sein, dass jetzt auch schon bei Moderatoren das Prinzip der Erbfolge gilt, aber etwas mehr Routine täte dem jungen Mann dennoch gut. Nun, wir enthüllen exklusiv: Der Filius übernahm die Sendung nur für den 1. April. Wo wir schon beim Aufdecken sind: Erinnern Sie sich an den Aufruf, uns zu sagen, wo Hamburg abends zu dunkel ist? So dunkel, dass man stolpert, zusammenstößt, dass es einen schaudert? Unten beginnt die erste Folge unserer Fotoserie »Hamburgs dunkle Ecken«. Zu jedem Ort haben wir die Verkehrsbehörde gefragt, wieso es dort denn so dunkel sein muss. Bei der Gelegenheit erfuhren wir, dass die Beleuchtung in Hamburg »einheitlich geregelt« wird und die Masten in der Regel alle 50 Jahre und die Leuchten alle 25 Jahre ausgetauscht werden. Die gute Nachricht: Bei kaputten Lampen (»Birnen«) können wir noch zu unseren Lebzeiten etwas ausrichten, meist sogar innerhalb einer Woche: Melden Sie die Dinger einfach hier.
Carles Puigdemont einen Schritt näher an der Auslieferung Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat gestern einen Auslieferungshaftbefehl für den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont beantragt. Das ist allerdings nur der nächste juristische Schritt unter vielen. Nun muss das Oberlandesgericht Schleswig entscheiden, ob Puigdemont tatsächlich in Auslieferungshaft genommen wird. Dazu muss es einen Haftgrund geben – beispielsweise Fluchtgefahr –, und es muss geklärt werden, ob eine Auslieferung nicht von vornherein unzulässig erscheint. Die Anordnung der Haft soll erst einmal sicherstellen, dass eine Auslieferung überhaupt ermöglicht wird. Gegen sie ist kein Rechtsmittel möglich. Sollte Puigdemont mit einer Auslieferung nicht einverstanden sein, muss die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig in einem weiteren Schritt die rechtliche Zulässigkeit seiner Auslieferung beantragen. Dazu gehört, dass die Taten, die Puigdemont in Spanien vorgeworfen werden, auch in Deutschland strafbar sind. Sollte das OLG Schleswig den Straftatbestand Rebellion als im deutschen Strafrecht für nicht gegeben betrachten und ihn beispielsweise nur wegen Untreue ausliefern, dürfte er in Spanien auch nur deswegen angeklagt werden. Wie kompliziert diese juristische Geschichte auch klingen mag, über die Auslieferung soll laut Gesetz innerhalb von 60 Tagen nach der Festnahme am 25. März entschieden werden. Jurastudenten weltweit werden noch viel länger von diesem Fall zehren. |
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