Polen: Hochschulreform und „Holocaustgesetz“In Polen hat der Ministerrat einen
Gesetzesentwurf verabschiedet, der die polnischen Universitäten stärken soll. Die Forschungsausgaben sollen hochgefahren werden, um knapp
880 Millionen Euro im Jahr 2019; finanziert wird dies überwiegend durch
Staatsanleihen. Die Karrierewege der Angestellten an den Hochschulen sollen außerdem verbessert werden – durch
höheren Lohn. Endgültig über das Reformpaket entschieden wird im zweiten Halbjahr 2018; zum
1. Oktober sollen die Änderungen in Kraft treten. (
Kooperation international) – Der Osteuropahistoriker
Martin Schulze Wessel schrieb vergangene Woche in der
FAZ (nicht online) über die Auswirkungen der polnischen Novelle zum Gesetz über das „Institut für Nationales Gedenken“, einem historischen Forschungsinstitut, die gemeinhin als
„Holocaustgesetz“ bezeichnet wird. Die Novelle hat bereits den Protest etwa des Pen-Clubs, auch des
Deutschen Historikerverbands hervorgerufen. Schulze Wessel schreibt: „Die Novelle sieht zwar
Ausnahmebestimmungen für Wissenschaft und Kunst vor. Was aber geschieht, wenn sich ein Wissenschaftler in einem außerwissenschaftlichen Kontext, beispielsweise in einem Interview oder in einem Zeitungsartikel, kritisch etwa über das Verhalten der Polnischen Heimatarmee in Bezug auf die Judenverfolgung im Zweiten Weltkrieg äußert? Die Bestimmungen des Gesetzes sind an solchen Punkten sehr allgemein. Deshalb ist zu befürchten, dass sich
Lehrer nicht mehr trauen werden, die Geschichte des Holocausts zu unterrichten.
Professoren könnten, wenn sie im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit eine Äußerung tun, die durch das Gesetz verboten ist, strafrechtlich zwar nicht belangt werden,
disziplinarrechtliche Konsequenzen sind aber nicht ausgeschlossen.
Wissenschaftliche Karrieren, so muss man befürchten, werden eher
auf anderen Themenfeldern angestrebt werden.“