Nachbeben zur ExStra-Entscheidung Gut einen Monat nach der millionenschweren ExStra-Entscheidung (
ZEIT) geraten Informationen an die Öffentlichkeit, die die
Exzellenzkommission und ihre darin vertretenden Wissenschaftler nachträglich in
ein schiefes Licht rücken. Nach Recherchen unseres Autors
Jan-Martin Wiarda (
Blog) ist in dem „wissenschaftsgeleiteten Verfahren“ ein
zweistelliger Millionenbetrag auf eine Weise vergeben worden, die Fragen aufwirft. Bei den Geldern geht es um die sogenannten
Universitätspauschalen, die
zwischen 500.000 und 1 Million Euro pro Jahr und Cluster variieren. Diese
Strategie-Gelder für die Hochschulleitung können nach den vereinbarten ExStra-Vergaberegularien (
PDF) Unis erhalten, die A) ein Cluster eingeworben haben und B) ein Konzept zur Verwendung der Unipauschale vorgelegt haben, das eine
gesonderte Plausibiltätsprüfung besteht. „Von den 57 erfolgreichen Clusteranträgen haben 57 die Universitätspauschale bewilligt bekommen“, heißt es im Wiarda-Blog unter Berufung auf die DFG. Über diese
bemerkenswerte 100-Prozent-Erfolgsquote hatte die DFG bei der Bekanntgabe der Förderentscheidung Ende September so wenig informiert wie der Wissenschaftsrat oder auch Vertreter der Politik. Dabei handelt es sich um
keine Petitesse: Die Summen für die Unileitungen werden aus dem gleichen 385-Millionen-Topf geschöpft wie die Cluster-Gelder und fließen in der vereinbarten Höhe – anders als die Clusterfördersummen, die nach der überraschenden (und in der Bund-Länder-Vereinbarung nicht vorgesehenen) Ausweitung der Förderfälle ohnehin um ein Viertel gekürzt werden.
Die Debatte über "transparente, wissenschaftsgeleitete Vergabeverfahren“ in Deutschland ist eröffnet.