Akkreditierung: Mecklenburg-Vorpommern schert ausDonnerschlag aus dem Norden.
Mecklenburg-Vorpommern will sich einen
neuen Hochschulvertrag geben. Das Ministerium will mit der Gesetzesänderung, die
ab 2019 gültig sein soll, einen „Schwerpunkt auf bessere Arbeitsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ legen, sagte Ministerin
Birgit Hesse: „Mir ist wichtig, dass wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an unseren Hochschulen verbessern und sicherstellen, dass mehr Frauen Spitzenpositionen in der Wissenschaft erreichen können. Im Fokus stehen außerdem moderne Lehre und Forschung mit den Vorteilen der Digitalisierung“. Konkret bedeutet das zum Beispiel: Das
Kaskadenmodell wird als gleichstellungspolitische Maßnahme im Gesetz verankert; die
Verbeamtung im Mittelbau wird wieder eingeführt; das
Hausberufungsverbot aufgeweicht. Die Universitäten werden in Sachen Promotion zur
Kooperation mit den FHs angehalten, und ein Masterstudium wird auch
ohne B.A.-Abschluss möglich sein. Aufsehenerregend aber ist folgende Änderung:
Das Land will seine Hochschulen von der Akkreditierungspflicht entbinden. Die Hochschulen könnten demnach neue Studiengänge einführen und sie zugleich einem eigenen Qualitätscheck unterziehen, ohne die Akkreditierungsagenturen dafür bezahlen zu müssen. Eine
clevere Sparmaßnahme und Ausweis der Hochschulautonomie? Oder
irrwitziger Alleingang? Die Frage ist, ob die Hochschulen die neue Freiheit überhaupt wollen. Denn Abschlüsse einer nicht-akkreditieren Hochschule aus Meck-Pomm wären nicht bundesweit gültig (dies wiederum beruht auf einem
Staatsvertrag der KMK von 2017), und das könnte Studierende abschrecken. Insgesamt also ein eher dialektischer Move. – Den Gesetzesentwurf
finden Sie hier; er darf und soll diskutiert werden: bis zum
14. November darf man Stellungnahmen zu dem Entwurf im Ministerium abgeben.