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nach der Einigung von Union und SPD bei den Groko-Verhandlungen zum Thema Familiennachzug von Flüchtlingen hat Hamburgs CDU-Chef Roland Heintze bei der damit vereinbarten Härtefallregelung eine klare Definition von Härtefällen gefordert. Die Regelung dürfe »nicht dazu missbraucht werden, die Begrenzung des Familiennachzugs auf 1000 Menschen pro Monat zu umgehen«, erklärte Heintze. Die Verhandlungsparteien in Berlin haben sich darauf geeinigt, dass ab August auch Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wieder Angehörige nach Deutschland nachholen dürfen – eben in eng begrenztem Umfang. Dazu soll eine Härtefallregelung kommen, deren Details noch ausgearbeitet werden sollen.
Viele von Ihnen bewegt das Thema der katholischen Schulen, die das Erzbistum in Hamburg schließen will, um die nach einem Gutachten entdeckten großen finanziellen Belastungen zu reduzieren. Einige, die uns dazu schrieben, sind der Ansicht, die Stadt tue gut daran, sich nicht bei der Unterstützung von Privatschulen zu engagieren, »solange bei den öffentlichen Schulen noch in Bezug auf den Zustand der Gebäude, deren Ausstattung und das Lehrpersonal die Hütte brennt«. Wieso solle es überhaupt »das Problem der Steuerzahler Hamburgs« sein, überlegt eine Mailschreiberin, »wenn die katholische Kirche für ihre Schulen nicht ausreichend Einnahmen durch Elternbeiträge erhält«? Andere sind gegenteiliger Meinung. Man müsse auch an die Bedürfnisse der Kinder denken, so eine Leserin. »Die Stadt Hamburg sollte dringend ein Interesse an privaten Trägerschaften aufzeigen, weil eine große Anzahl von Hamburger Kindern dort sehr gut untergebracht ist und Förderung und Begleitung erlebt, die in staatlichen Schulen bei Weitem nicht geleistet werden.« Vor Kurzem schrieb ich hier, dass sich in Sachen zusätzlicher Feiertag im Norden viele Politiker recht einig seien, den Reformationstag am 31. Oktober nominieren zu wollen. Ein Leser merkte dazu an, nur freudlose hiesige Politiker könnten auf die Schnapsidee kommen, uns nach großer Debatte einen freien Tag zu bescheren, der treffsicher in einer Phase des Jahres liegt, in der man sich wohl niemals im T-Shirt draußen aufhalten könne und obendrein höchstwahrscheinlich einen Regenschirm benötige. Vermutlich hat es da in den Ohren der FDP im Kieler Landtag geklingelt. Die Fraktion brachte in der Feiertagsdebatte nun einen »Tag des Grundgesetzes« ins Spiel, in Erinnerung an die Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 – und das war am 23. Mai.
Gedenkstätte im Stadthaus: Kulturbehörde will Bürger beteiligen
Im Streit um die geplante Gedenkstätte im Stadthaus ist das letzte Wort offenbar noch lange nicht gesprochen. Wir erinnern uns: Der Verwaltungsbau an der Stadthausbrücke wird umgebaut. Entstehen sollen Geschäfte, Restaurants, Büros, Wohnungen, ein Boutique-Hotel. Und ein Ort, der daran erinnern soll, was hier früher geschah: Folter und Schikane im »Verhörkeller« der Hamburger Gestapo. Die Verantwortung für die Gedenkstätte will die Stadt dem Eigentümer Quantum Immobilien GmbH überlassen – beziehungsweise seiner Mieterin, die in ihrer Buchhandlung mittels Sortiment und Literaturcafé einen Teil des öffentlichen Gedenkens gewährleisten soll. Während Kritiker die »Privatisierung der Erinnerungskultur« anprangern, äußert sich die Kulturbehörde zuversichtlich über Investor und Buchhändlerin: »Wir haben keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die das sehr ernst nehmen«, sagt Sprecher Enno Isermann. »Man kann auch die Frage stellen, ob es nur Aufgabe der Politik ist, Erinnerungskultur zu pflegen, oder ob das nicht eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.« Die Gefahr, dass ein privater Investor eines Tages andere Prioritäten setzt, sieht er nicht. Quantum sei laut Kaufvertrag verpflichtet, sich mit der KZ-Gedenkstätte Neuengamme über das Konzept abzustimmen. »Über diese Pflicht der Abstimmung sind unsere Interessen gewahrt.« Dennoch soll das Konzept nun noch einmal auf breitere Basis gestellt werden. Gestern, wenige Stunden bevor sich am Stadthaus eine Kundgebung formierte, verkündete die Kulturbehörde den Start eines Beteiligungsverfahrens. Eingeladen seien derzeit mehr als 30 Vertreter von Initiativen und Verbänden, »unter anderem diejenigen, die sich in den vergangenen Tagen zu dem Thema zu Wort gemeldet haben«, wie Isermann sagt. Sie alle sollen ergebnisoffen planen und einen Beirat bilden, der den ganzen Prozess dauerhaft begleitet. Wie und bis wann das Ganze vonstattengehen soll, ist demnach auch offen – ebenso wie die Eröffnung der Gedenkstätte selbst. Wer sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens einbringen möchte, kann sich an die Kulturbehörde wenden |
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