Fünf vor 8:00: Sammelt ihre Aussagen über Gräueltaten! - Die Morgenkolumne heute von Martin Klingst

 
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FÜNF VOR 8:00
31.07.2017
 
 
 
   
 
Sammelt ihre Aussagen über Gräueltaten!
 
Mit den Flüchtlingen kommen auch ihre Erzählungen über Massenmord, Folter und Vergewaltigungen zu uns. Es ist wichtig, diese für spätere Prozesse zu dokumentieren.
VON MARTIN KLINGST
 
   
 
 
   
 
   
Wenn dieser Tage von afrikanischen Flüchtlingen im Mittelmeer die Rede ist, wird behauptet, mit ihnen kämen nur noch sogenannte Wirtschaftsmigranten nach Europa – keine "richtigen" Flüchtlinge also. Abgesehen davon, dass sich wahrscheinlich auch die meisten von uns auf den Weg in eine bessere Weltgegend machen würden, müssten wir im Elend leben, stimmt diese pauschale Behauptung nicht.
 
Unter diesen Menschen sind auch etliche, die einem Bürgerkrieg, politischer, religiöser, rassischer oder ethnischer Verfolgung entflohen sind. Menschen also, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder dem europäischen und deutschen Asylrecht einen Anspruch auf Schutz haben. Sie erzählen bisweilen schreckliche Geschichten von Verfolgung und Folter, von Krieg und Vergewaltigung, meist nicht sofort, sondern erst mit der Zeit, wenn Schock und Sprachlosigkeit ein wenig gewichen sind und die Gepeinigten Vertrauen in ihre neue Umgebung gewinnen.
 
Unverzichtbare Beweismittel
 
Diese individuellen Erzählungen sind wichtig, um Traumata zu bearbeiten und Halt zu finden. Sie sind aber auch aus einem weiteren Grund wichtig: Opfer bezeugen hier schwerste Menschenrechtsverbrechen. Eines Tages könnten ihre Berichte unverzichtbares Beweismittel sein in Strafverfahren gegen die Täter. Denn Gerechtigkeit wird es erst geben, wenn die Schuldigen bestraft werden.
 
Selbst wenn dieser Tag in großer Ferne, vielleicht sogar unerreichbar erscheinen mag, ist nicht auszuschließen, dass sich die Peiniger irgendwann einmal für ihre Gräueltaten vor einem Gericht verantworten müssen. Und zwar egal, ob sie Premiers oder Präsidenten sind, Warlords, Aufständische, Terroristen, marodierende Freischärler oder Soldaten. Für solche Gerichtsverfahren gibt es – trotz aller Unzulänglichkeiten – inzwischen viele Beispiele, vom internationalen Jugoslawien- oder Ruanda-Tribunal über den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag bis hin zu nationalen Gerichten, die Menschenrechtsverbrecher, derer sie habhaft geworden sind, nach dem Weltstrafrechtsprinzip verurteilen.
 
Bestraft werden kann aber nur, wem eine Täterschaft oder Mittäterschaft nachgewiesen werden kann. Es kommt also darauf an, rechtzeitig Beweise zu sammeln und zu sichern. Je früher, desto besser, denn dann ist das Gedächtnis der Opfer noch frisch, sind ihre körperlichen Wunden noch sichtbar, besitzen sie vielleicht noch entlarvende Fotos und Dokumente.
 
Helfer sind Vertrauenspersonen und keine Ermittler
 
Nur wie macht man es den Menschen bewusst, dass eine solche Beweissicherung sehr wichtig ist? Flüchtlingshelfer wenden oft nachvollziehbarerweise ein, dass sie Vertrauenspersonen und keine Ermittler sind – wie räumt man diesen Einwand aus? Wie erklärt man den Opfern, dass sie sich sicher fühlen dürfen und ihre Informationen nicht in falsche Hände geraten?
 
In Nürnberg, etwas abseits von der öffentlichen Wahrnehmung, arbeitet eine Akademie, die Erstaunliches leistet und darum alle Aufmerksamkeit verdient. Diese Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien gibt es erst seit drei Jahren, sie wurde vom Auswärtigen Amt, dem Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg gegründet und will sich dafür einsetzen, dass es keine Straffreiheit für schwere Menschenrechtsverbrechen gibt.
 
Vor Kurzem hat die Akademie eine zehnseitige Broschüre für Flüchtlingshelfer herausgegeben, die den etwas ungelenken Titel Zeugen von Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht: Flüchtlinge in Europa und Verfahren zur Rechenschaftslegung trägt. Dieser Leitfaden ist das Resultat langer Diskussionen mit Asylrechtsexperten, Sozialarbeitern, Psychologen und anderen Fachleuten und skizziert, wie wichtig es ist, dass Beweise gesichert werden. Er stellt heraus, dass Flüchtlingshelfer aufgrund ihres besonderen Vertrauensverhältnisses oft Dinge erfahren, die für ein späteres Strafverfahren gegen Menschenrechtsverbrecher von herausragender Bedeutung sein können. Zugleich schreiben die Autoren aber auch, dass die sensiblen Beziehungen zwischen Helfern und Schutzsuchenden dabei nicht gefährdet werden dürfen. Ein Flüchtlingshelfer könne darum nur ein "Vermittler zwischen dem Flüchtling oder Asylbewerber und den Strafverfolgungsbehörden" sein.
 
Die Idee für diesen Leitfaden entstand im Dezember 2015, als allein nach Nürnberg fast 10.000 Flüchtlinge kamen. Die Stadt verteilt ihn nun an Sozialarbeiter, Polizisten und Flüchtlingshelfer. Es ist ein Pilotprojekt und Ende September wollen die Akademie und Nürnberg erstmals Bilanz ziehen. Die große Hoffnung: dass andere Städte und Gemeinden nachziehen.
 
Geburtsort der Nürnberger Prinzipien
 
Nürnberg, die Stadt, deren Ruf mit dem Reichsparteitag und den Nürnberger Rassengesetzen in der Zeit des Nationalsozialismus schweren Schaden genommen hat, tat sich lange schwer mit der Aufarbeitung dieser furchtbaren Vergangenheit. Selbst die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Schwurgerichtssaal 600, in dem diese Verfahren geführt wurden, fanden noch Jahrzehnte später kaum Erwähnung. Dabei ist die Stadt Geburtsort der Nürnberger Prinzipien, die besagen, dass schwerste Menschenrechtsverbrechen strafrechtlich verfolgt werden müssen.
 
Heute besinnt sich Nürnberg auf diesen Aspekt seiner Geschichte: Im sogenannten Justizpalast wird ein hervorragendes Archiv geführt und seit 2010 gibt es eine geradezu beispielhafte Ausstellung über die Kriegsverbrecherprozesse und ihren großen Einfluss auf die Entwicklung des internationalen Strafrechts. Demnächst wird auch die Akademie in das Gebäude einziehen und weltweit Juristen im internationalen Strafrecht fortbilden.
 
Wettkampf von Jurastudenten
 
Im Saal 600 wetteiferten am vergangenen Wochenende Jurastudenten aus 27 Ländern in einem sogenannten Moot Court, einem simulierten Gerichtsverfahren, miteinander über ein fiktives Menschenrechtsverbrechen in der ebenso fiktiven Bundesrepublik Naboo. Mal mussten sie die Rolle der Ankläger, mal der Verteidiger wahrnehmen – und das in der Kulisse, in der einst ein internationaler Militärgerichtshof der vier Alliierten zum ersten Mal in der Geschichte Straftaten wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid zur Anklage brachte und deutsche Kriegsverbrecher verurteilte. Hier wurden vor genau 70 Jahren, zwischen Februar und Dezember 1947, im Nürnberger Juristenprozess auch erstmals einige Schreibtischtäter der deutschen Justiz zur Verantwortung gezogen – und zwar für den Erlass und Vollzug von Terrorgesetzen in den im Zweiten Weltkrieg von der Wehrmacht besetzten Gebieten.
 
Im Moot Court am Wochenende siegten am Schluss vier brillante, angehende junge Juristinnen aus Kenia, aus einem Land, dessen Präsident Uhuru Kenyatta selbst schwerer Menschenrechtsverbrechen beschuldigt wird und der als erster Staatschef vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt wurde. Allerdings stellte das Haager Gericht in einer mit Recht heftig kritisierten Entscheidung das Verfahren im Dezember 2014 ein.
 
Vor der Nürnberger Richterbank im Saal 600 traten auch Studenten aus Russland auf, aus China und Nigeria, der Ukraine und Armenien, also aus Staaten, die sich nicht nur mit einer unabhängigen Justiz schwertun, sondern auch mit der internationalen Verfolgung von Menschenrechtsverbrechen. Zum Auftritt im Moot Court gehört eben Mut. Auch hier setzt die Nürnberger Akademie ein Zeichen.
   
 
   
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Fünf vor 8:00 ist die Morgenkolumne von ZEIT ONLINE. An jedem Werktag kommentieren abwechselnd unter anderem Michael Thumann, Theo Sommer, Alice Bota, Matthias Naß, Martin Klingst und Jochen Bittner.