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am 7. September startet in Hamburg wieder die Aktionswoche der Luftgütepartnerschaft. Was das jetzt ist? Eine Initiative von Stadt und Wirtschaft mit ehrenwerter Motivation: Damit sich die Luft in Hamburg verbessert, sollen möglichst viele Menschen vom Auto auf Fahrrad und öffentlichen Nahverkehr umsteigen. Die beteiligten Firmen, über 200, vom Industrie- bis zum Kurierunternehmen (!), wollen ihre Mitarbeiter für das Thema sensibilisieren, überprüfen, ob Geschäftsreisen wirklich sein müssen und ob eine Jahreskarte für den HVV oder ein Dienstfahrrad, das privat genutzt werden und sicher untergestellt werden kann, samt einem Carsharing-Auto, ab und zu nicht viel sinnvoller ist – für uns alle – als ein Dienstwagen. Wie gesagt: eine löbliche Aktion; die Kreuzfahrtschiffe im Hafen kann man ja trotzdem noch nötigen, endlich sauberen Landstrom zu nutzen. Allerdings möchte die Hamburger S-Bahn gleich zum Start der Aktionswoche mit einer Fahrradtour durch Hammerbrook auch dafür werben, »die beliebten Stadträder dienstlich zu nutzen«, so heißt es in einer Mitteilung. Aber Stadträder, da war doch was – ach ja, die sind derzeit quasi im Ausnahmezustand beziehungsweise sind nur noch 700 von ihnen verfügbar; 1750 Stück müssen wegen Tretlagerproblemen plötzlich überprüft werden (wir berichteten). Dumm also, dass das ausgerechnet jetzt passiert? Ach wo, im Gegenteil! Wer schon ein bisschen angefixt ist von der Vorstellung, demnächst womöglich auf einem Dienstzweirad lässig an sich stauenden Dienstwagen vorbeizukurven und nur noch schauen will, wie beliebt diese Stadträder denn wirklich sind – der wird höchst beeindruckt sein, wenn er erlebt, wie im Morgengrauen ein halbes Dutzend zu allem Entschlossene versucht, sich gegenseitig das einzige fahrwillige Stadtrad wegzuschnappen, und natürlich, er wird alles versuchen, sich so eine begehrte Rarität künftig als Dienstrad zu sichern. Aber man kennt das ja von der Bahn: Gutes Timing ist eben alles.
G20-Urteil II: Sechs Monate auf Bewährung
Die juristische Aufarbeitung der Krawalle rund um den G20-Gipfel ist gestern fortgesetzt worden. Verurteilte das Amtsgericht Hamburg am Montag einen 21-jährigen Niederländer aufgrund von zwei Flaschenwürfen gegen einen Polizisten noch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten, kam der Angeklagte gestern vergleichsweise glimpflich davon: Dem 24 Jahre alten Polen brummte das Gericht auch wegen des Mitführens von Böllern und Pfefferspray auf dem Weg zur Demo »G20 not welcome: Grenzenlose Solidarität statt G20« zwar auch eine Haftstrafe auf, allerdings »nur« eine von sechs Monaten zur Bewährung. Auch kein Pappenstiel, aber man folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft, die der Richter am Montag noch deutlich übertroffen hatte. Verwunderlich? Nein, sagte uns Gerichtssprecher Kai Wantzen, schließlich seien die Fälle nicht vergleichbar. Während im Prozess gegen den Niederländer eine vollendete Straftat Gegenstand gewesen sei, sei es gestern um den Tatbestand der Vorfeldstrafbarkeit gegangen. Anders gesagt: Der junge Mann hatte noch niemandem etwas getan. Der Angeklagte selbst brachte übrigens gleich mehrere Gründe vor, warum ihn der Richter gänzlich hätte verschonen sollen: Demnach sei er per Anhalter unterwegs nach Spanien gewesen, wo er die Böller beim Wiedersehen mit Freunden habe zünden wollen. Das Spray führe er beim Trampen stets zur Verteidigung mit sich. Und als ihn die Polizei am 8. Juli kontrollierte, habe er nicht zur Demo gewollt, sondern zum Protestcamp im Volkspark - um dort nach seinem Zelt zu schauen. Was er mit den schwarzen Kleidungsstücken, mit Taucherbrille und Seil vorhatte, die sich ebenfalls im Rucksack befanden, blieb offen. |
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