| Guten Morgen, | | |
nur damit kein falscher Eindruck entsteht: Selbstredend interessieren Sie sich noch für viel mehr Themen als die gestern erwähnte Hundepost. Für Drohnen etwa, manchmal aus gegebenem Anlass: Über die Verschärfung der Vorschriften beim Drohnenflug sei sie »heilfroh« gewesen, schreibt eine Leserin. »Wir selbst haben schon – nichts Böses ahnend – im Garten gesessen, leicht bekleidet, und plötzlich wurden wir gewahr, dass wir aus einem ›Drohnen-Gerät‹ minutenlang beobachtet wurden …« Sie fragt nach, ob auch Piloten die besagte Drohnenflieger-Prüfung machen müssen, »eben, weil jene Drohne über unserem Garten einem Piloten gehörte«. Dann hat sich die mittlerweile vom Autoanbrüllen stockheisere Kollegin Sigrid Neudecker in ihrem lärmumtosten Exil am Ballindamm sehr über den großen Zuspruch bekennender Nicht-Autofetischisten gefreut. Wir werden das Thema Autos, Innenstadt und Unsinn auf der Agenda behalten – man denke nur mal daran, wie man in einer autofreien Innenstadt Rad fahren könnte … Und ganz zum Schluss noch zwei Worte zur Resonanz auf meine Erfahrung, dass man in der Eimsbütteler Postfiliale im Heußweg keine Chance hat, ein an seinen Hund adressiertes Einschreiben zu bekommen. Was ich da von Ihnen lesen durfte hat mich fast umgehauen, und bei den Post-Oberen sollte es auch so sein: Gibt es etwa nicht nur in leichtlebigen südlichen Gefilden, sondern selbst im strengen Hamburg Rebellen hinter Postschaltern, die – einfach mal fünfe gerade sein lassen? Ihre Post-»Haupt-Abholstelle«, schrieb eine nette Leserin, sei im Vergleich zu der im Heußweg ein Paradies. »Ich hasse es, dorthin zu müssen, weil ich zwei Mal umsteigen muss und dort eine Riesenschlange Wartender antreffe. Aber mit Personalausweis und Abholkarte bekäme ich dort auch einen Brief für Ihren Hund. Denn welcher Vorname da steht, hat dort noch nie jemanden gestört …« Aber mehr noch – ich traute meinen Augen nicht. Denn eine andere schrieb: »Unser Hund, korrigiere – unser Mops –, liebt die Postfiliale im Heußweg, auch wenn er dort gefühlte hundert Jahre warten muss. Einmal entfesselt, stürmt er hinter den Tresen und setzt sich zielstrebig vor einen grauen, unscheinbaren Schrank.« Der arme Hund! Was mag in dem Schrank sein – Berge nie herausgerückter Hundepost? Ein vollautomatischer Hundefang-, -frankier- und -versandapparat? Mitnichten! »Sie ahnen, was sich darin verbirgt«, fährt die Leserin fort: »Hundeleckerlis. Die werden mit unterschiedlichem Begeisterungsgrad für Hunde ausgegeben …« Der Fehler meiner Frau und mir sei also ganz offensichtlich: »Ihr Hund hätte selbst seine Post abholen müssen mit Abholschein in der Schnauze, dann könnte das eine oder andere bürokratisch verhärmte Hamburger Herz sich öffnen …« Wir werden intensiv darüber nachdenken. Drum begrüßt sie morgen an dieser Stelle noch mal meine Kollegin Kathrin Fromm.
Air-Berlin-Insolvenz: Was ist mit den Ansprüchen der Kunden?
Air Berlin stellt einen Insolvenzantrag – wir berichteten –, die Bundesregierung springt mit einem 150-Millionen-Euro-Kredit ein und sichert so den Flugbetrieb – aber wie lang genau? Und was ist, wenn die Umstrukturierungsversuche nicht fruchten und die rot-weißen Flieger nicht mehr abheben? Fluggäste, die direkt bei der Fluglinie ihre Tickets gebucht haben und gern ihr Geld zurückhätten, könnten leer ausgehen, befürchtet Michael Knobloch, Vorstand der Hamburger Verbraucherzentrale, denn: »Ein Insolvenzschutz für Kunden ist bei Airlines in Deutschland nicht vorgeschrieben.« Solange der Flugbetrieb fortgeführt wird, bestehe ohnehin kein Anspruch auf Rückerstattung, betont Knobloch. Das Besondere im Fall Air Berlin: Die Fluglinie befindet sich in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, das Management führt dabei die Geschäfte fort. Die Mechanismen einer gewöhnlichen Insolvenz würden nach Auffassung von Knobloch erst greifen, sollte die Sanierung von Air Berlin scheitern. »Kunden könnten dann beim Insolvenzverwalter ihre Ansprüche anmelden, die aus der Insolvenzmasse bedient werden. Die können aber im Regelfall nicht voll erfüllt werden«, sagt Knobloch. Günstiger für den Kunden sei die Situation bei einer Pauschalreise, bei der die Veranstalter für das gesamte Leistungspaket haften. Wer angesichts der unsicheren Lage nun darüber nachdenkt, ein gebuchtes Flugticket zu stornieren, für den hat der Verbraucherschützer einen Tipp: »Eine Stornierung ist nicht besonders empfehlenswert, weil man Gebühren zahlt, also nicht den vollen Preis erstattet bekommt.« Er selbst, kündigte Knobloch an, werde seinen Air-Berlin-Flug im September deshalb wahrnehmen. Am Airport in Hamburg herrscht wegen der misslichen Lage von Air Berlin offenbar keine große Aufregung. Wie Pressesprecherin Janet Niemeyer bestätigte, fliegt die Airline von Fuhlsbüttel aus nur noch nach München (bis zu achtmal an Wochentagen) und Düsseldorf (bis zu fünfmal an Wochentagen). »Aber das sind attraktive Strecken, die auch von anderen bedient werden«, ergänzte Niemeyer. Aufgeregter ist da schon die Konkurrenz von Air Berlin: Ryanair beispielsweise wittert ein Komplott zwischen Bundesregierung, Kaufinteressent Lufthansa und Air Berlin selbst. Das irische Unternehmen hat Kartellbeschwerde eingelegt. |
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