Was bei der Integration vieler Türken und Deutschtürken in diesem Land schiefgelaufen ist, lässt sich relativ leicht zusammenfassen. Alle Seiten haben Fehler gemacht. Das konservative Lager hat zu lange gebraucht, um sich von der Vorstellung der sogenannten Gastarbeiter zu befreien und die türkischen Zuwanderer als Bürger zu betrachten, zum Teil schafft es dies bis heute nicht. Das linke Lager hat die Forderung nach Integration als Assimilationsversuch ans deutsche Wesen verunglimpft und alles Fremde als Bereicherung verherrlicht. Und viele Türkischstämmige, auch viele in der dritten Generation, haben es sich recht bequem gemacht in der gesellschaftlichen Opferecke, wo sie sich statt in Selbstkritik darin geübt haben, kritische Fragen nach ihren Wertevorstellungen mit dem Rassismusvorwurf wegzuwedeln. Welches dieser Versäumnisse würde wohl gelöst, wenn die Bundesregierung, wie Teile der CDU es fordern, den Doppelpass abschaffen würde? Richtig: keines. Im Gegenteil, alle drei Probleme würden nur neu aufgelegt und dadurch vergrößert. Richtig ist allerdings auch, dass die Möglichkeit, in Deutschland zu leben und in der Türkei zu wählen, zur Entfremdung beiträgt. Das ist nicht nur dann der Fall, wenn 63 Prozent der türkischen Wähler hierzulande für Erdoğans Selbstermächtigungsreform stimmen. In einer Welt, in der es zunehmend spürbare Auswirkungen auf Deutschland hat, wer in der Türkei (oder in anderen Ländern) regiert, ist es nicht mehr vertretbar, dass irgendein Bürger zweifaches Wahlrecht genießt. Sinnvoller und konsequenter als den Doppelpass abzuschaffen, wäre es deshalb, das Wahlrecht an den ersten Wohnsitz zu binden. Gegen die Reiseerleichterungen oder auch die emotionalen Motive, die für einen Doppelpass sprechen, ist wenig zu sagen. Aber seinen Inhabern ist zuzumuten, sich zu entscheiden, wo sie nicht nur ihren faktischen, sondern auch ihren politischen Lebensmittelpunkt haben wollen. Nur dort sollten sie über die Regierung mitbestimmen dürfen. One man, one vote – dieser urdemokratische Grundsatz muss auch international gelten. In vielerlei Hinsicht schließlich leben wir längst in einer Kosmopolis, in der es keine strenge Trennung zwischen Innen- und Außenpolitik mehr gibt, sondern oft eine Mischform aus beidem, eine Weltinnenpolitik. Wer etwa als Deutschtürke für Erdoğan stimmt, der dürfte dazu beitragen, dass in Zukunft deutlich mehr politisch Verfolgte aus der Türkei Asyl in Deutschland beantragen werden. Die Mehrheit der Deutschen, auf die sich das dann auswirkt, kann den Doppelpassinhabern nur zuschauen, wenn sie solche Entscheidungen treffen. Logisch, dass das Spannungen erzeugt. Auch nur eine Landtagswahl Für Doppelpassinhaber aus EU-Staaten gilt dieses undemokratische Privileg genauso, ja prinzipiell sogar in noch stärkerem Maße. Warum ist es verboten (wir hören, sogar strafbar), als Europäer mit zwei Staatsangehörigkeiten bei den Wahlen zum Europaparlament zwei Stimmen abzugeben, während es völlig legal ist, über zwei Regierungen mitzubestimmen, über die in Griechenland zum Beispiel und über die in Deutschland? Der Europäische Rat, also die Versammlung der EU-Regierungen, ist schließlich viel mächtiger als das Straßburger Parlament. Im Brüsseler Rat werden die schicksalsträchtigen Richtlinienentscheidungen für die europäische Politik getroffen, seien es die zur Euro-Rettung oder zu Erweiterungsfragen. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass manche Europäer doppelt so viel Einfluss auf die Zusammensetzung dieses Gremiums haben wie andere. Viele Deutsche sind in einem anderen Bundesland geboren und aufgewachsen als in dem, in dem sie leben. Deswegen dürfen sie aber – zu Recht – nicht an zwei Landtagswahlen teilnehmen. Im quasi-föderalen System der EU geht dies sehr wohl. Wieso? Irgendwie ist offenbar vergessen worden, beim Zusammenrücken Europas und der Welt als Schicksalsgemeinschaft den demokratischen Gleichberechtigungsgrundsatz mitzukalibrieren. Zeit, das zu ändern: Doppelpass ja, Doppelrechte nein. Praktisch würde dies bedeuten, türkischen Staatsangehörigen das Wahlrecht in der Türkei zu entziehen, was die Bundesregierung natürlich nicht kann. Sehr wohl möglich aber wäre es, die zweifache Teilnahme an Wahlen innerstaatlich strafrechtlich oder mit Bußgeldern zu sanktionieren – siehe die Regelungen zur Europawahl. |
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