| »Es geht um die Frage der Bestechlichkeit«
Ein Präsentkorb nach der Klassenreise oder Konzertkarten zu Weihnachten? Dass Lehrer beschenkt werden, auch nun in der Adventszeit, ist nicht ungewöhnlich, im Gegenteil: Vielen Kindseltern ist es wichtig, die Pädagogen bei guter Laune zu halten. Heikel wird es dann, wenn aus der Kleinigkeit teure Geschenke werden. Wie Eltern juristische Probleme vermeiden können, erklärt Peter Albrecht, Sprecher der Schulbehörde. Elbvertiefung: Verlieren Eltern allmählich das Augenmaß, wenn es um Geschenke für Lehrer geht? Peter Albrecht: Ob mehr geschenkt wird oder ob die Geschenke in der Tendenz teurer werden, das kann ich weder bestätigen noch verneinen. Wir erfahren in der Schulbehörde nur in Ausnahmefällen davon – etwa wenn wir Hinweise bekommen oder es zu einem Ermittlungsverfahren käme. Aber natürlich können Eltern gerne den Lehrkräften etwas schenken – wenn sie sich an die Regeln halten. EV: Und diese Regeln lauten? Albrecht: Vor allem darf es kein individuelles Geschenk sein, das heißt: Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Elternteil oder eine Familie dem Lehrer allein etwas schenkt. Wenn sich aber eine Klassengemeinschaft zusammentut und ein Geschenk machen möchte, ist das völlig okay, wenn es den Rahmen von 30 Euro nicht überschreitet. Oft geschieht das etwa nach einer Klassenreise, die für den Lehrer ja nicht verpflichtend ist, sondern ein besonderes Engagement darstellt. Da ist es oft so, dass Eltern das anerkennen und eine Kleinigkeit schenken möchten. Die allermeisten Lehrkräfte kennen die Regeln und halten sich daran, aber es gibt eben auch Ausnahmen. EV: Mit welchen Konsequenzen müssen Lehrer denn rechnen, wenn sie teurere Geschenke annehmen? Albrecht: Das hängt immer davon ab, wie schwerwiegend das Vergehen ist. Die niedrigste Stufe wäre ein Eintrag in die Personalakte. Es kann auch zu einer Gehaltskürzung kommen. Auch auf Beförderungsmöglichkeiten kann so ein Vergehen Auswirkungen haben. Im Extremfall droht sogar eine Entlassung aus dem Dienst. EV: Wegen eines harmlosen Geschenks? Albrecht: Wie harmlos das wäre, muss immer geprüft werden. Es geht da um die Frage der Bestechlichkeit. Zum Beispiel: Hat sich jemand ein gutes Abiturzeugnis seines Kindes erkauft? Das ist ein Extrembeispiel und ist meines Wissens auch noch nie vorgekommen, aber denkbar wäre es. EV: Wieso gilt auch bei einem gemeinsamen Geschenk die 30-Euro-Grenze? Im Ernst: Drohende Vorteilsnahme für die ganze Klasse? Albrecht: Na ja, wenn eine Klasse ein Geschenk für 500 Euro machen würde, müsste man schon fragen, ob sich die gesamte Klasse damit den guten Willen eines Lehrers erkaufen wollte. Natürlich will ich so etwas niemandem unterstellen, aber es könnte die Hoffnung dahinter stehen, dass die ganze Klasse zum Beispiel Hinweise bekommt, was in der nächsten wichtigen Klausur vorkommt. EV: Kommt es denn vor, dass Eltern dermaßen übertreiben? Albrecht: Es ist schon so, dass wir immer mal wieder Meldungen aus Schulen bekommen haben – oder auch Nachfragen von Eltern, die sich nach den Regeln erkundigen. Dann beraten wir und können dann auch auf unsere Richtlinie zur Annahme von Geschenken verweisen. EV: Eine ganz andere Frage: Wenn es sich so einbürgert, Lehrer zu beschenken, profitieren doch auch Lehrer, die diese Anerkennung gar nicht verdient haben. Albrecht: Das kann natürlich passieren. Als Vater, früherer Elternvertreter und ehemaliger Elternkammervorsitzender kenne ich aber auch den umgekehrten Fall – dann bekommt eine Lehrkraft, die deutlich unter dem agiert, was Eltern zu Recht erwarten, eben mal nichts. Verdientermaßen.
Ein Radweg an der Elbchaussee
Im September hat der Bürgerentscheid in Altona den Radweg am Elbstrand verhindert, 79,38 Prozent der Bürger entschieden sich dagegen. Damit wurde der Elbstrand zwar gerettet, das Problem fehlender Radwege allerdings nicht gelöst. Um das anzugehen, hat die CDU gerade einen Antrag eingereicht, der morgen in der Bezirksversammlung Altona besprochen wird. Offensichtlich hofft sie dabei auf den Erfolg, den eine schwedische Möbelhauskette mit einer ähnlichen Formulierung hatte, denn das Dokument trägt den Titel: »Warten wir noch, oder planen wir schon?« Darin fordert die Fraktion, die öffentliche Planungswerkstatt zur zukünftigen Verkehrsführung Elbchaussee möge bereits im Frühjahr 2018 beginnen. Sollte der Antrag angenommen werden, wird er an die zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation weitergeleitet. Dort habe man die Elbchaussee bereits im Blick, sagte uns Pressesprecher Christian Füldner. »Uns ist bewusst, dass dort die Situation für Radfahrer unbefriedigend ist.« Allerdings könne man noch nicht mit konkreten Planungen für den Radverkehr beginnen, da erst noch Leitungsarbeiten von Hamburg Wasser anstünden. »Wir wollen vermeiden, dass die Straße innerhalb kurzer Zeit zweimal angefasst werden muss«, so Füldner, daher wolle man die Bauarbeiten verbinden. Klingt sinnvoll – warum jetzt also der Druck von der CDU? »Die Strecke, um die es geht, reicht von Blankenese bis nach Ottensen, das ist ein langes Stück, die Planung braucht Zeit«, sagte uns Tim Schmuckal, Pressesprecher der CDU-Fraktion. Und, Wasser hin oder her: »Mit der Planung kann man jederzeit beginnen.« Bis eine Lösung gefunden ist, empfiehlt Christian Füldner übrigens die sogenannte Veloroute 1, die am Rathausmarkt beginnt und über St. Pauli, Altona, Othmarschen und Blankenese bis nach Rissen führt. | |
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