Fünf vor 8:00: Chelsea Manning muss frei kommen - Die Morgenkolumne heute von Martin Klingst

 
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FÜNF VOR 8:00
20.05.2019
 
 
 
   
 
Chelsea Manning muss frei kommen
 
Auch wenn die Whistleblowerin unrecht hat: Dass die Justiz sie erneut in Beugehaft genommen hat, ist falsch.
VON MARTIN KLINGST
 
   
 
 
   
 
   

Auch wenn manche die Whistleblowerin Chelsea Manning gerne mit einer Freiheitsmedaille auszeichnen würden: Die Preisgabe von Hunderttausenden zum Teil geheimen Dokumenten der amerikanischen Streitkräfte und des US-Außenministeriums an die Enthüllungsplattform Wikileaks und deren Sprecher Julian Assange Anfang 2010 war nicht ruhmreich. Zu Recht wurde Chelsea Manning dafür wegen Spionage bestraft. Sieben Jahre lang saß die ehemalige Soldatin dafür im Gefängnis, bis der damalige Präsident Barack Obama ihr 2017 den Rest ihrer 35-jährigen Freiheitsstrafe erließ.
 
Nun sitzt Chelsea Manning wieder hinter Gittern. In der vergangenen Woche hat ein Gericht in Virginia sie zum zweiten Mal in diesem Jahr in Beugehaft genommen, weil sie sich standhaft weigert, als Zeugin vor einer Grand Jury in dem Ermittlungsverfahren gegen Julian Assange auszusagen. Dieser Justizakt gegen Manning ist allerdings reine Schikane und obendrein ein juristisches Trauerspiel.
 
Amerikas Justiz hofft, jetzt endlich auch Assange, dem damaligen Verbreiter der geheimen Dokumente, den Prozess machen zu können. Der Australier und Wikileaks-Sprecher hatte sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London Asyl genossen und sich so den Fängen der Justiz entzogen. Doch auf Anordnung des neuen Präsidenten von Ecuador musste er vor Kurzem seinen sicheren Zufluchtsort verlassen. Seitdem sitzt er in London in Haft, derweil die Amerikaner seine Auslieferung wegen des Verdachts auf Hochverrat begehrten und die Schweden wegen des Verdachts der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs.  
 
Aber hier geht es um Manning, nicht um Assange: Bis zu ihrer unehrenhaften Entlassung diente Manning den amerikanischen Streitkräften als Nachrichtenanalystin. Von 2009 bis 2010 war sie im Irak in der Nähe von Bagdad stationiert. Als IT-Spezialistin und Nachrichtenanalystin hatte Manning im Irak Zugang zu als "streng geheim" eingestuften Dokumenten, die in den Datenbanken des amerikanischen Verteidigungs- sowie des Außenministeriums gespeichert waren.
 
Aus Entsetzen über die "Sinnlosigkeit" der Kriege im Irak und Afghanistan, wie Manning später im Strafprozess aussagte, entschied sie, möglichst viele in den Datenbänken vorhandene Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – vertrauliche und nicht geheime. Anfang Januar 2010 lud sie 400.000 den Irak-Krieg betreffende Dokumente herunter und brannte sie auf CDs. Wenige Tage später tat sie das mit etwa 91.000 Daten aus dem Afghanistan-Krieg.
 
Neben Informationen, die mehrere Dutzend Fälle von Folter durch US-Soldaten belegen, befand sich darunter auch eine erschreckende Videoaufnahme aus dem Sommer 2007. Sie zeigt einen US-Kampfhubschrauber, der gezielt irakische Zivilisten und Journalisten der Nachrichtenagentur Reuters beschießt und etliche von ihnen tötet. Die Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlichte diese von ihr zuvor bearbeitete Aufzeichnung im April 2010 unter dem Titel "Collateral Murder".
 
Verteidigungs- und Außenministerium haben ein Recht auf Geheimhaltung
 
Es handelt sich hierbei um die Dokumentation eines Kriegsverbrechens. Ohne Chelsea Manning hätte die Öffentlichkeit nie davon erfahren – und auch nicht von vielen anderen Gräueln. 
 
Doch die Soldatin lud damals wahllos alle Daten herunter, die sie zu greifen bekam und gab diese weiter. Darunter steckten zum Beispiel auch geheime Unterlagen und Gesprächsaufzeichnungen vertraulicher Unterredungen von US-Diplomaten mit Oppositionellen. Manning machte sich nicht nur des Hochverrats schuldig, sondern brachte mit der Veröffentlichung auch etliche Menschen in akute Gefahr.
 
Verteidigungs- und Außenministerium haben sowohl einen Anspruch als auch ein Recht auf Geheimhaltung. Denn nicht alles, was Militärs und Diplomaten tun und besprechen, kann und darf, wie manche Enthüllungsaktivisten fordern, einem absoluten Transparenzgebot unterliegen. Wäre das der Fall, gäbe es keine Vertraulichkeit mehr. Doch gerade in internationalen Beziehungen kommt es auf Vertrauen und Vertrauensbildung an. Was bisweilen unter dem Versprechen der Verschwiegenheit mitgeteilt wird, muss in der Regel unter Verschluss bleiben können – auch zum Schutz von Menschen. 
 
Geheimhaltungspflicht und Enthüllungsinteresse
 
Natürlich gibt es geheime Informationen – etwa über Kriegsverbrechen –, die an die Öffentlichkeit müssen. Wer in diesen Fällen als mutiger Whistleblower gegen seine Geheimhaltungspflichten verstößt, muss sich zwar dafür verantworten. Außerdem ist nicht jedes Verhalten, das in dieser Situation als moralisch und ethisch geboten erscheint, vom Recht gedeckt. Doch lässt sich dieser bisweilen schwierige und unauflösbare Widerspruch zwischen Geheimhaltungspflicht und Enthüllungsinteresse durchaus abmildern: etwa durch eine geringe Strafe, eine Amnestie, eine Begnadigung. Deshalb ordnete Präsident Obama auch wenige Tage vor dem Ende seiner Amtszeit an, dass Chelsea Manning nach sieben Gefängnisjahren im Mai 2017 freizulassen sei. Wahrscheinlich entschied er auch so, weil Amerikas Strafjustiz mit der ehemaligen Soldatin geradezu rachsüchtig und erbarmungslos umging.
 
Die Haftbedingungen für Manning waren eine Zeitlang unmenschlich. Sie musste die meiste Zeit im Männergefängnis einsitzen und verbrachte die ersten Monate in Isolationshaft. 23 Stunden am Tag wurde sie in ihrer Zelle eingesperrt, musste zum Teil nackt schlafen und nackt zum Appell antreten. Amnesty International und viele andere Menschenrechtsorganisationen protestierten.
 
Im März dieses Jahres brachte Amerikas Justiz Chelsea Manning erneut hinter Gitter. Dieses Mal kam sie in Beugehaft, weil sie sich hartnäckig weigert, vor der Grand Jury eines Gerichts in Virginia in dem Ermittlungsverfahren gegen Julian Assange auszusagen.
 
Die Grand Jury: Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft
 
Zwar kam Manning das erste Mal nach 62 Tagen wieder frei, weil die achtzehnmonatige Amtszeit der Grand Jury, eines ausschließlich aus 16 bis 23 Laien bestehenden Gerichts, endete. Doch kaum war eine neue Grand Jury bestellt, wurde Manning in der vergangenen Woche wieder wegen Behinderung der Justiz in Beugehaft genommen. Denn sie war nach wie vor nicht bereit auszusagen. Sollte Manning nach 30 Tagen immer noch schweigen, droht ihr außerdem eine Geldstrafe von 500 Dollar pro Tag, die nach 60 Tagen auf 1000 Dollar am Tag erhöht werden soll.
 
In einer der Anklage vorgelagerten Verfahren muss die Grand Jury prüfen, ob den Staatsanwälten genügend Beweise vorliegen, um einen Beschuldigten vor Gericht zu bringen. Grand Jurys sind eigentlich ein alter Zopf, der längst abgeschnitten gehörte. Sie tagen – ohne die Anwesenheit eines Richters – hinter verschlossenen Türen. Die Verhandlung leitet der Staatsanwalt, der seine Verdachtsmomente vorträgt. Er hat die Oberhand und die Kontrolle. Darum sind nur wenige Fälle bekannt, in denen jemals eine Grand Jury eine Anklage verhindert hat. In der Regel ist eine Grand Jury nichts anderes als der verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft.
 
Etliche US-Bundesstaaten haben darum dieses Gremium für den Bereich ihrer Jurisdiktion abgeschafft. Doch für Verbrechen nach dem Bundesgesetzbuch – und der Vorwurf des Hochverrats gegen Julian Assange zählt dazu – muss die Grand Jury nach wie vor zusammentreten. Das steht so in der amerikanischen Verfassung.
 
In Fall von Chelsea Manning ist dieses Verfahren besonders zweifelhaft und umstritten. Die Vorermittlungen gegen Assange sind längst abgeschlossenen, denn bereits Anfang des Jahres verkündeten die Staatsanwälte, ausreichend Beweise zu haben, um ihn in den Vereinigten Staaten vor Gericht zu stellen. Wenn es also bereits genügend Anhaltspunkte für eine Anklage gibt, warum muss Chelsea Manning dann noch von einer Grand Jury vernommen werden?  
 
Außerdem: Nach dem Gesetzbuch dürfen unwillige Zeugen nur dann wegen Justizbehinderung in Beugehaft genommen werden, wenn eine Chance besteht, dass sie dadurch zur Umkehr bewegt werden können. Manning aber verweigert seit Monaten standhaft die Aussage und lässt sich von der "Washington Post" mit dem Satz zitieren: "Ich würde lieber verhungern, als meine Meinung diesbezüglich zu ändern." Chelsea Manning muss darum unverzüglich freigelassen werden.

 
   
 
   
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Fünf vor 8:00 ist die Morgenkolumne von ZEIT ONLINE. An jedem Werktag kommentieren abwechselnd unter anderem Michael Thumann, Theo Sommer, Alice Bota, Matthias Naß, Martin Klingst und Jochen Bittner.