10 nach 8: Christina Clemm über häusliche Gewalt

 
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06.03.2019
 
 
 
 
10 nach 8


"Das kann ich ihm doch nicht antun"
 
Frauen wird oft unterstellt, sie würden häusliche Gewalt aus Rache anzeigen. Aus meiner juristischen Praxis kenne ich das Gegenteil: Opfer schützen die Täter.
VON CHRISTINA CLEMM

"Eine harte Verurteilung würde er nicht akzeptieren, das träfe ihn zu hart." Immer wieder hört unsere Autorin, die Rechtsanwältin Christina Clemm, solche Sätze von ihren Mandantinnen. © Maxime Caron/unsplash.com
 
"Eine harte Verurteilung würde er nicht akzeptieren, das träfe ihn zu hart." Immer wieder hört unsere Autorin, die Rechtsanwältin Christina Clemm, solche Sätze von ihren Mandantinnen. © Maxime Caron/unsplash.com
 
 

Immer wieder, stets kurz, interessiert sich die Öffentlichkeit für das Ausmaß von Partnerschaftsgewalt, die sogenannte häusliche Gewalt . Wenn die neuen Zahlen des BKA herauskommen oder unverdächtige Organisationen wie die Europäische Kommission verkünden, dass jede dritte Frau in Europa von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen ist , dann werden erschrocken Maßnahmen und bessere Unterstützung angemahnt.

Im Alltag aber wird geschlechtsspezifische Gewalt, die vor allem Frauen trifft , kaum beachtet. Frauenmorde werden immer noch öffentlich als Familiendramen deklariert, es sei denn, sie taugen zu rassistischer Mobilisierung . Gleichzeitig wird immer wieder der Mythos einer rachsüchtigen und sich durch eine vermeintlich falsche Strafanzeige einen Vorteil verschaffenden Frau bemüht , um die Stärkung von Opferrechten zu kritisieren. Organisationen, die Opfer unterstützen, werden als "Opferindustrie" oder "Opferentourage" diffamiert .

Nun ist das Strafverfahren nur eine von mehreren Optionen, um für Prävention, Schutz und Unterstützung für die Betroffenen zu sorgen. Aber so wünschenswert es ist, dass nach anderen sinnvollen Mitteln gegen Partnerschaftsgewalt gesucht wird, so wichtig bleibt das Strafverfahren – auch wenn die Fälle trotz Opferrechtsreformgesetzen und Istanbul-Konvention in der strafgerichtlichen Praxis zu langsam, zu spät und mit Ergebnissen verhandelt werden, die meist niemandem nutzen. Denn in der Praxis ist allein das Strafverfahren der Ort, in dem ein Täter für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen wird. Außerdem haben verletzte Personen meist nur nach einer strafgerichtlichen Verurteilung die Möglichkeit, Schmerzensgeld oder Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz zu erhalten oder dafür zu sorgen, dass Gewalt in Sorgerechtsverfahren berücksichtigt wird.

Wenn es doch zu einem Strafverfahren kommt, sind es dann aber häufig die vermeintlich so einflussreichen Opfer, die dafür sorgen, dass die Täter nicht so oder gar nicht bestraft werden, wie es das Strafrecht eigentlich vorsehen würde. Ich kann kaum noch zählen, wie oft ich es erlebt habe, dass meine Mandantinnen Strafanträge zurückgenommen haben, dass sie von ihren Zeugnisverweigerungsrechten Gebrauch gemacht haben, um doch nicht gegen die Täter auszusagen. Wie oft sie mich damit beauftragen, irgendwie wieder aus dem Verfahren herauszukommen, ohne dass die Täter bestraft werden: "Eine harte Verurteilung würde er nicht akzeptieren, das träfe ihn zu hart. Vielleicht würde er ja sogar seine Stelle als Lehrer, Polizist, Richter, Automechaniker … verlieren, das ginge nicht." Oder sie sagen: "Und die Geldstrafe? Wer soll die bezahlen? Dann bekommen wir ja gar keinen Unterhalt mehr. Nein, das kann ich ihm nicht antun. Dann bringt er mich wirklich um." Und wie oft haben mir Mandantinnen schon gesagt: "Ich glaube, er hat es jetzt wirklich verstanden, wir versuchen es noch einmal miteinander." Wir lächeln uns dann an, ich wünsche viel Glück und gebe ihr mit auf den Weg, dass es ihr nicht peinlich sein muss, wenn sie sich in ein paar Monaten wieder bei mir melden sollte. Meist sitzt der Partner im Wartezimmer oder unten im Auto. Und allzu oft treffen wir uns dann später tatsächlich wieder.

Manchmal, eher selten, werden Taten der sogenannten Partnerschaftsgewalt dann doch angeklagt (und das Verfahren wird nicht eingestellt oder durch Strafbefehl verurteilt). Dann wird eine Verhandlung geführt. Beispielhaft hierfür ist ein Fall, den ich vor wenigen Wochen verhandelt habe. Ich habe den Namen geändert, die Personen so beschrieben, dass die Identität meiner Mandantin geschützt ist, die mit der Schilderung, so wie sie folgt, einverstanden ist. Nennen wir sie Frau Meier, die sich irgendwann das letzte Mal von ihrem Ehemann getrennt hat, weil sie sicher war, dass sie nicht überleben würde, wenn sie bliebe. Sie hat heimlich die nötigsten Sachen gepackt, Geld vom Konto abgehoben und ist verschwunden. Ihre Kinder hat sie zurückgelassen, drei sind es. Zwischen 14 und 23 Jahre alt waren sie zu diesem Zeitpunkt. Auch sie glaubten, dass er die Mutter irgendwann töten würde, wenn sie bliebe. Auch, wenn sie mitgekommen wären. Mittlerweile ist er ausgezogen, Frau Meier ist in die Ehewohnung zurückgekehrt. Es war ihm einfach zu viel, sich um alles zu kümmern. Ihr war das vorher klar.

Kurz nach seinem Auszug hat er ihr geschrieben, dass er die Wohnung samt ihr und den Kindern anzünden werde. Verbrennen sollten sie alle, wenn sie nicht zu ihm zurückkehrten. Zwei Tage später stand er mit einem gezogenen Messer vor der Tür. Sie waren alle zu Hause und konnten ihn überwältigen. Frau Meier ist sicher, dass er gekommen war, um sie zu töten.

Daraufhin hat sie ihn angezeigt. Die Polizei hat ihn mitgenommen, ihm eine Wegweisung, also das Verbot erteilt, sich innerhalb von 24 Stunden der Wohnung zu nähern. 24 Stunden später schrieb er die nächste bedrohliche Nachricht. Frau Meier erwirkte eine Gewaltschutzverfügung. Nach dem dritten Verstoß erhielt er neben einem Ordnungsgeld eine Gefährderansprache. Ein Polizist muss ihm recht klargemacht haben, dass man ihn im Auge habe, und dass er ins Gefängnis käme, wenn er weitermacht. Jedenfalls hat es für eine Weile funktioniert.

Frau Meier macht einen Rückzug

Frau Meier hat bei der Polizei alles ausgesagt. Über die 21 guten Ehejahre und die Midlife-Krise ihres Mannes. Über die Geliebte, über ihre Eifersucht. Als sie ihn zur Rede stellte, beschimpfte er sie, machte sich über sie lustig, erniedrigte sie. Wie schon so oft. Die Schläge waren heftiger als je zuvor. Als sie ihm ein paar Wochen später erklärte, dass ihr die Geliebte egal sei, sie wolle nur die Familie zusammenhalten, kränkte ihn dies zutiefst. So jedenfalls würde es später der psychologische Sachverständige deuten. Eine stundenlange Gewaltorgie folgte, Frau Meier war vom Kopf bis zu den Füßen grün und blau. Den Kindern erzählten sie etwas von einem Fahrradunfall. Das letzte Mal würgte er sie so sehr, dass sie dachte, sterben zu müssen. Das Klingeln der Nachbarin beendete die Situation.

18 Monate wartete sie auf den Gerichtstermin. Es würde das erste Mal sein, dass sie wieder in einem Raum mit ihm sein würde. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall zum Amtsgericht angeklagt, mehrere gefährliche Körperverletzungen, zahlreiche Bedrohungen. Hätte er eine fremde Person so zugerichtet, wäre er in Untersuchungshaft gekommen, dann wäre die Sache ans höhere Gericht, ans Landgericht gegangen.

Die Beweislage war gut, alles ist sehr gut dokumentiert, Frau Meier hat die Verletzungen stets fotografiert. Als der Verteidiger vorab wissen wollte, welche Strafe sich Staatsanwaltschaft und Gericht denn vorstellen würden, war man sich einig, dass auch bei einem vollen Geständnis eine unbedingte Freiheitsstrafe herauskommen werde, eine Gefängnisstrafe also, die er auch würde absitzen müssen. So heftig die Verletzungen, so brutal die Taten.

Der erfahrene Verteidiger war nicht verwundert und sprach schon darüber, dass es dann wohl ein langes und sicher schmutziges Verfahren werden würde, der Mandant würde bestreiten, man könne vieles anzweifeln, es sei doch schon seltsam, dass sie plötzlich anzeige und vorher so lange geschwiegen habe, so sicher sei die Beweislage nun auch wieder nicht.

Es wäre wohl zäh geworden, wäre da nicht Frau Meier gewesen.

Und so fragte ich, die ich Frau Meier zu vertreten hatte, ob da nicht doch etwas zu machen sei, ob er nicht doch eine Bewährungsstrafe bekommen könne – mit einer langen Bewährungszeit; mit der Auflage, sich nicht zu nähern; vielleicht mit einem Schmerzensgeld; auf jeden Fall mit einem kurzen Ende des Verfahrens. Denn was bliebe denn sonst? Eine Verurteilung zu vielleicht drei Jahren? Eine zweite Instanz in vielleicht einem Jahr? Eine Reduzierung auf vielleicht zweieinhalb Jahre Gefängnis? Und doch, wenn es für ihn schlecht lief, würde er zwei Jahre sitzen, womöglich seinen Job verlieren. Frau Meier ist sich sicher, dass er sie, wenn er auch nur einen Tag "für sie" im Gefängnis sitzen würde, nach der Haftstrafe umbringen werde. Das Schmerzensgeld dürfe er deshalb nicht zu sehr spüren, die Strafe eigentlich gar nicht. Nur die Angst könne helfen, seine Angst vor dem Bewährungswiderruf.

Am Ende gesteht er, lässt seinen Verteidiger erklären, dass alles, was seine Frau ausgesagt hat, gestimmt hat. Weil seine Frau ihm nicht in die Augen sehen will, als er sich während seines letzten Wortes entschuldigt, wird er ungehalten. Ein kurzer Moment, in dem zu ahnen ist, wie es gewesen sein muss. Sein Verteidiger beruhigt ihn rasch. Herr Meier erhält eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit ist lang, während der Bewährungszeit gilt ein absolutes Kontaktaufnahmeverbot. Das Schmerzensgeld kann er verkraften. Als er geht, sieht er nicht auf.

Frau Meier ist froh, die Kinder sind es auch. Sie sind sich sicher, dass sie nur in Frieden leben können, wenn es ihm nicht schlecht geht. Sie hoffen, nichts mehr von ihm zu hören, ihn los zu sein.

Frau Meier wird weiterhin nur geplant die Wohnung verlassen, immer das Pfefferspray in der Hand, immer das Handy am Ohr. Sie wird eine Therapie beginnen und an ihrer Angst arbeiten. Sie wird versuchen, ohne Tabletten zu schlafen und nicht in Panik zu geraten, wenn es an der Tür klingelt. Sie hofft, irgendwann wieder arbeiten zu können. Die Kinder unterstützen sie, machen selbst Therapien.

Es stimmt nicht, dass die Opfer das Verfahren bestimmen

Für sie ist es ein gangbarer Weg, hoffentlich. Wenn Herrn Meier nicht doch irgendetwas kränkt.

Was bleibt?

Wieder ein Täter, um den herum alles eingerichtet wird, damit er nur nicht zu sehr gestraft, zu sehr gekränkt, zu sehr erniedrigt wird. Wieder ein Täter, dem niemand zu nahe treten wird. Niemand, der sich dafür einsetzt, dass es nicht wieder geschieht. Wieder ein Täter, dessen nächste Ex-Frau man nicht sein möchte.

Und wieder eine Situation, in der der betroffenen Frau nichts anderes übrig blieb, als sich um einen für den Täter guten Ausgang des Verfahrens zu kümmern, da alles andere ihr Leben gefährden würde.

Weil Fälle wie der von Frau Meier so typisch sind, trifft es in der gerichtlichen Praxis eben nicht zu, dass die Opfer das Strafverfahren bestimmen. Daher sind Stellungnahmen wie die des deutschen Strafverteidigertags schlicht falsch, in denen die Stärkung von Opferrechten heftig angegangen wird. Es ist zwar durchaus richtig, dass sich Anwaltsverbände gegen verheerende Ausdrücke wie "Antiabschiebeindustrie" aussprechen, entlarvend aber, dass sie kommentarlos hinnehmen, wenn Organisationen, die geschlagene und vergewaltigte Frauen unterstützen, in Juristenkreisen diffamiert werden. Oder wenn ein ehemaliger Richter des Bundesgerichtshofes sich mehrmals in herablassender Weise über die Opferrechtsreformvorschläge empört .

Auch Bewegungen, die sich angeblich für eine fortschrittliche und gleichberechtigte Gesellschaft engagieren, interessieren sich zu wenig für Gewalt gegen Frauen und deren Bekämpfung. Seit vielen Jahren besuche ich Veranstaltungen zum Thema, bei denen kompetent um sinnvolle Mittel gegen Gewalt gegen Frauen und LGBTIQ gerungen wird. Schon lange wird dabei auch die sogenannte Mehrfachdiskriminierung, etwa aufgrund gleichzeitiger rassistischer oder behindertenfeindlicher Angriffe, berücksichtigt. Das Publikum besteht allerdings zu 95 Prozent aus Frauen, obwohl Partnerschaftsgewalt bekanntlich vornehmlich von Männern ausgeht.

Nur wenn Gewalt gegen Frauen als gesamtgesellschaftliches Problem angesehen und von allen fortschrittlichen Kräften gemeinsam angegangen wird, kann sich für Betroffene wie Frau Meier etwas ändern. Dabei muss es nicht nur um den (dringend zu verbessernden) Schutz der Betroffenen gehen, sondern auch um patriarchale Strukturen, um die ökonomische Situation von Frauen, um Gleichberechtigung, um Familie. Eine solidarische Gesellschaft, in der soziale Gerechtigkeit herrscht, wird es nicht geben, wenn Menschenrechte und Frauenrechte nicht gleichzeitig erkämpft werden.

Christina Clemm arbeitet als Strafverteidigerin und als Nebenklagevertreterin von Opfern sexualisierter und rassistisch motivierter Gewalt. Sie ist Fachanwältin für Strafrecht und Familienrecht in Berlin und war Mitglied der Expertenkommission zur Reform des Sexualstrafrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Christina Clemm ist Gastautorin von "10 nach 8".


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