|   |  Guten Morgen, |   |  |   |  
  mal ehrlich: Wie haben Sie heute Nacht geschlafen? Ganz prima – oder nicht so gut? Falls eher Letzteres, sind Sie keineswegs allein. Ganz Deutschland schläft von Sonntag auf Montag am schlechtesten, berichtet Schlafexperte Hans-Günter Weeß im Interview mit den Kollegen von ZEIT ONLINE. Das liegt weder an der Weltlage noch am »Tatort«, sondern daran, dass die meisten Menschen dann immer schon an den Beginn ihrer Arbeitswoche denken  – heute Nacht kam das Ende der Schulferien dazu – und dass viele am Sonntagmorgen länger schlafen, so dass es ihnen am Sonntagabend an »Schlafdruck« fehlt.   Soll man also auch am Wochenende (wenn man eine entsprechende Arbeitswoche hat) so früh aufstehen wie sonst? Eine zweischneidige Sache. Denn das Gros der Beschäftigten schläft schon während der Woche zu wenig. Für zwei Drittel von uns, die sogenannten »Eulen«, starten Job oder auch Schule ohnehin zu früh für den körpereigenen Rhythmus – dass zumindest Letzteres bisher niemand geändert hat, zeugt von der viel zu aufopferungsvollen Duldsamkeit deutscher Eltern. Denn zu wenig Schlaf, sagt Weeß, sei ungesund und schwäche die Leistungsfähigkeit. Auch andere Wissenschaftler sagen das, so einhellig, dass der Schluss nahe liegt, dass die schulbehördlichen Zeitbestimmer die für die meisten Mütter, Väter, Lehrer und Kinder unpraktikable Uhrzeit für den Schulbeginn selbst in äußerst unausgeschlafenem Zustand festgelegt haben müssen. Dumm auch für sie; genügend Schlaf ist nachweislich gut für die Karriere.   Weshalb es durchaus sinnvoll sein kann, in seiner persönlichen Liste der guten Vorsätze zum neuen Jahr nicht nur »mehr Sport« oder »gesündere Ernährung« aufzuführen, sondern auch »mehr Schlaf«; vielleicht sogar der Vorsatz, der sich spontan am leichtesten umsetzen lässt.   Der Aspekt »Freude« darf übrigens auch nicht zu kurz kommen. Weshalb uns in der Elbvertiefung ab jetzt jeden Montag eine bekannte Hamburgerin oder ein bekannter Hamburger erzählt, worauf sie oder er sich diese Woche freut. Den Anfang macht unten gleich unser Erster Bürgermeister Olaf Scholz.
   
 
  Eis legt – fast – ganz Hamburg flach   425 Einsätze in 24 Stunden – dies ist die laut Feuerwehrsprecher Werner Nölken »exorbitant hohe« Bilanz des Blitzeises, das am Samstag Hamburg wie angekündigt heimsuchte. Auf den Straßen waren alle verfügbaren Streu- und Räumfahrzeuge unterwegs, auf den vereisten Gehwegen stürzten massenhaft Fußgänger und wurden mit Knochenbrüchen, Prellungen oder Platzwunden ins Krankenhaus gebracht. Manche Notaufnahmen wie die der Asklepios Klinik Altona waren so überfüllt, dass man dort angeblich bis zu neun Stunden warten musste. Der Tierpark Hagenbeck kapitulierte mittags vor den Wetter und schloss seinen Außenbereich ganz. »Unsere Naturwege waren durch den Frost knüppelhart«, sagt Tierarzt Michael Flügger, »außerdem gehen sie bergauf und bergab, da rutscht der Sand weg. Das war uns einfach zu gefährlich.«   Die meisten Unfälle im Stadtgebiet verzeichnete die Feuerwehr im Westen sowie in der City. Feuerwehrsprecher Nölken vertrat zwar uns gegenüber die Ansicht, die Verantwortung für die teilweise den ganzen Tag über eisglatten Fußwege sei nicht ausschließlich bei den Streupflichtigen zu suchen. »Schuld hat für mich das Wetter. Ich bin jetzt seit 37 Jahren bei der Feuerwehr, aber das habe ich noch nicht erlebt.« Andererseits schafften es andere Anwohner, Hausbesitzer und Geschäftsleute durchaus, so zu streuen, dass die Passanten nicht stürzten und sich auch nicht im Pinguingang vorwärtsbewegen oder jäh an Wildfremden festklammern mussten. In den vergangenen Jahren zeigte sich bei ähnlichen Wetterlagen, dass gerade Dienstleister, die von Hauseigentümern für das Streuen von Gehwegen engagiert werden, trotz langfristiger Wetterwarnungen oft überfordert oder einfach nicht da sind.   Wie viele Anzeigen wegen Verletzung der Streupflicht es geben wird, stellt sich erst in den kommenden Tagen heraus. Was die drohenden Bußgelder angeht, sagt Jan Dube von der Umweltbehörde, »bewegt man sich meist im unteren Bereich bis 100 Euro, bei wiederholten Verstößen oder vorsätzlichem Handeln kann dann eine Geldbuße bis zum Höchstsatz von 250 Euro fällig werden.« Sicher: kein Vergleich zu den, auch immateriellen, Kosten eines Beinbruchs. |  
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