Die Riesen-Lkw kommen Seit 2012 rollen über 25 Meter lange Laster auch über Hamburger Straßen, »im Testbetrieb«, wie es bislang hieß. Doch diese »Gigaliner« – um 6,5 Meter länger als ein herkömmlicher Sattelschlepper mit Anhänger – sollen von Januar an den Regelbetrieb aufnehmen dürfen. Jede dritte LKW-Fahrt solle dadurch eingespart werden, von manchen werden die Dickschiffe auf Rädern gar als »Öko-Liner« bezeichnet. Eine »Milchmädchenrechnung« nennt das Martin Roggermann vom Verein Allianz pro Schiene. »Die Riesen-Lkw werden mit der Hoffnung verbunden, dass sie das Verkehrsaufkommen reduzieren«, sagt er uns. »Aber das ist ein Märchen.« Jeder, der Güter transportiere, schaue zuerst auf den Preis. Die Gigaliner versprechen 30 Prozent günstigere Transportkosten, und da würden sich immer mehr Transporteure das Umladen vom Lkw auf den Zug ersparen. Noch sollen die Riesen wie bisher maximal 40 Tonnen zuladen dürfen, doch im benachbarten Dänemark sind bereits 60 Tonnen gestattet. »Die scharren schon mit den Hufen, auch durch Deutschland fahren zu dürfen«, sagt Roggermann. »Je länger die Strecke, umso größer der Kostenvorteil.« Mehr als 8 Milliarden Tonnenkilometer würden durch die Zulassung von der Schiene auf die Straße verlagert werden, berechnete eine Studie der TH Wildau und der TU Berlin. Das wären 7000 zusätzliche Lkw-Fahrten pro Tag in Deutschland. Dass der aktuelle Koalitionsvertrag der Bundesregierung da noch von einer Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene spricht, klingt wahlweise wie ein Witz oder wie blanker Hohn.
Jeder streue vor seiner eigenen Tür
Am Wochenende gab es die ersten Autounfälle auf glatten Straßen, einen davon sogar mit tödlichem Ausgang. Auch wenn Hamburgs Gehwege in den kommenden Tagen von Schnee und Eis verschont bleiben sollten, stellt sich doch gerade in einer mildwettrigen Stadt wie dieser immer wieder die Frage: Wer ist eigentlich fürs Streuen und – eventuell – fürs Schneeschippen zuständig? »Die Anlieger«, sagt Jan Dube von der Umweltbehörde. In Mehrfamilienhäusern müsse einer der Mieter oder ein Dienstleister benannt werden, der die Gehwege »unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise sofort nach dem Entstehen von Eisglätte« frei hält. Schneit es die ganze Nacht hindurch, muss bis spätestens 8.30 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr, ansonsten drohen Ordnungsstrafen zwischen 50 und 250 Euro. Heinrich Stüven, Vorsitzender des Grundeigentürmer-Verbands, erinnert seine Mitglieder regelmäßig an ihre Pflichten, denn »viele schieben das erst einmal zur Seite und sind dann, wie jedes Jahr, vom Wintereinbruch genauso überrascht wie von Weihnachten«. Falls sich jemand bei einem Sturz verletzt, kann es sogar zu Schadensersatzprozessen kommen. Ansonsten hilft nur, selbst aufzupassen. Mehr blieb den Hamburgern auch im Winter 2009/2010 nicht übrig, als viele der Dienstleister nicht damit gerechnet hatten, dass es wirklich eisig glatt werden könnte, und als das UKE so voll war, dass man die Sturzopfer in Zelten unterbringen musste. (Für den Fall, dass die warme Zwischenperiode der nächsten Tage irgendwann endet: Die Hotline der Stadtreinigung Hamburg für nicht geräumte Gehwege hat die Telefonnummer 25 76 13 13.)
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